infOERmiert - Der OER-Blog vom Netzwerk Landesportal
ORCA.nrw
Netzwerk Landesportal ORCA.nrw
Leitfaden
für Lehrende: Checkliste OER erstellen
Sie wollen offenes Bildungsmaterial selbst erstellen? Sie fragen sich,
ob Sie an alles gedacht haben? In diesem Leitfaden für Lehrende fassen
Linda Halm und Alexander Kobusch von der Hochschule Bielefeld das
Wichtigste für Sie zusammen. Checklisten und Infoboxen erklären, welche
rechtlichen Maßgaben aus dem Urheber- und Persönlichkeitsrecht
eingehalten werden müssen und gehen auf formale, didaktische und
technische Qualitätsmerkmale bei der Erstellung von OER-Materialien
ein.
Fünf
Freiheiten zur Offenheit - OER eröffnen unendliche Möglichkeiten in der
digitalen Lehre
Freie Bildungsmaterialien (Open Educational Resources, OER) haben
keinen Mehrwert gegenüber ‚traditionellen’, nicht offen lizenzierten
Inhalten? Weit gefehlt!
Der Bestandteil „Open” in „Open Educational Resources” verweist auf
fünf zentrale Freiheiten, die Nutzenden eingeräumt
werden – und zwar auf Dauer und kostenfrei:
Verwahren/Vervielfältigen
Verwenden
Verarbeiten
Vermischen
Verbreiten
Diese Freiheiten gibt es (nur) mit offenen Lizenzen. Damit hat man
mit OER rechtlich gesehen viel mehr Freiheiten bei der Nachnutzung als
mit Materialien, die unter keiner offenen Lizenz stehen. Insbesondere
sind Anpassungen an individuelle Lehr-/Lernbedürfnisse erlaubt.
Podcast
zu ORCA.nrw und den ORCA-Berater*innen an NRW-Hochschulen
Wie ist das Portal ORCA.nrw
entstanden? Wer informiert über ORCA an den 37 öffentlich-rechtlichen
Hochschulen in NRW darüber? Was sind die Aufgaben dieser Personen und
unterscheiden sich diese je nach Hochschulart?
Im Podcast ZugehOERt von OERinfo beantworten
diese Fragen der Geschäftsführer von ORCA.nrw @Markus Deimann sowie
die Vertreter*innen des ORCA-Netzwerks, die an verschiedenen
Hochschularten zu ORCA und OER beraten, @Alexander Kobusch
(FH Bielefeld), @Gabi Reichardt
(Hochschule für Musik und Tanz Köln) und @Magdalena Spaude
(Universität zu Köln).
Bildnachweise: v.l.n.r. Susanne Grimm im Gespräch mit
Alexander Kobusch, Gabi Reichardt, Magdalena Spaude und Markus Deimann,
Collage: Susanne Grimm, nicht unter freier Lizenz
Die
OER-Planungshilfe - Schritt für Schritt zur OER
Haben Sie bereits die OER-Planungshilfe von twillo (OER-Portal
Niedersachsen) entdeckt?
Mit dem Tool generieren Sie in fünf Schritten einen Leitfaden, der
individuelle Hinweise zur Erstellung und Bereitstellung freier
Bildungsmaterialien im OER-Standard beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie
– immer passend zur geplanten OER – formale und didaktische Empfehlungen
sowie Tipps zu Werkzeugen. Am Ende können Sie sich Ihren Leitfaden als
PDF ausgeben lassen.
Wissenswertes zum jeweiligen OER-Standard des Materials
Hinweis: Die OER-Planungshilfe wurde kürzlich von
twillo überarbeitet und wird derzeit noch weiterentwickelt. Gerne können
Sie Ihr Feedback an support.twillo@tib.eu senden.
Grafiken
zur freien (Nach-)Nutzung – die „Open Access Icons”
Sie suchen nach passenden Grafiken für Ihre
Präsentation/Website/Lehrmaterialien o.ä.? Am besten solche, die
schlicht und dennoch aussagekräftig sind und die Sie nach Ihren
Bedürfnissen frei verwenden und anpassen können?
Dann sind die „Open Access Icons” von Julian Kücklich genau das
Richtige für Sie!
Die Grafiken sind im Rahmen des Projekts zur Open-Access-Strategie
des Landes Brandenburg entstanden und stehen unter der freien CC
Lizenz CC
0 kostenlos zur Nachnutzung zur Verfügung. D.h. Sie können die Icons
verwenden, vervielfältigen, verändern, vermischen und
weiterverbreiten.
Ein Beispiel-Icon aus der Sammlung finden Sie in diesem Beitrag.
Neugierig geworden? Die “Open Access Icons” gibt es
in zwei Paketen; Sie finden sie hier (Teil 1)
und hier
(Teil 2) zum Download.
Hinweis: Obwohl der*die Urheber*in bei der
Lizenz CC 0 nicht namentlich erwähnt werden muss, empfiehlt sich bei der
Nachnutzung dennoch eine kurze Herkunftsangabe.
Information zum
Beitrag
Bildnachweise: Die Grafik in diesem Beitrag stammt von
Julian Kücklich und ist lizenziert unter der Lizenz CC
0. Quelle: Zenodo.
Was
möchten die ORCA-Netzwerkstellen den Lehrenden gern über OER sagen?
Wir haben die ORCA-Netzwerkstellen, die an den NRW-Hochschulen zu OER
beraten, gefragt, was sie den Lehrenden gern über OER sagen, wozu sie
raten würden und warum.
Eigentlich wollten wir alle Aussagen der Netzwerkstellen zu 3
wesentlichen zusammenfassen. Leichter gedacht als getan, denn: Es sind
viele unterschiedliche Ideen, Gedanken und Ratschläge formuliert worden.
Manche sind auch etwas länger ausgefallen.
Diese möchten wir Ihnen nicht vorenthalten und haben alle Zitate in
einem Board veröffentlicht. Schauen Sie einmal rein und wer weiß?
Vielleicht werden Sie sich bereits nach 3 gelesenen Aussagen mehr für
das Thema Offene Bildungsmaterialien begeistern können.
(Was bei mehr als 3 gelesenen Notizen passiert, können wir nicht
vorhersehen.)
Sie sind auf der Suche nach frei verwendbaren Personengrafiken?
Mit Open Peeps steht Ihnen
eine komplette Bibliothek an verschiedenen Personengrafiken von Pablo Stanley zum Download
und zur offenen Nutzung zur Verfügung.
Sie können entweder auf bereits erstellte Grafiken zurückgreifen oder
diese direkt auf der Seite bearbeiten. Oder Sie erstellen aus den
Vorlagen einfach eigene “Peeps”.
Erhältlich sind die Grafiken in Farbe oder in schwarz-weiß und sind
besonders geeignet, um das Thema “Diversity” in Visualisierungen
verstärkt einzubringen.
Lizenziert sind die Open Peeps unter CC 0, d.h.
sie sind frei verwendbar und können in individuellen Kontexten
eingesetzt werden.
Hinweis: Obwohl die Urheber*innen bei der Lizenz CC 0 nicht
namentlich erwähnt werden müssen, empfiehlt sich bei der Nachnutzung
dennoch eine kurze Herkunftsangabe.
In diesem (englischsprachigen) Tutorial auf
YouTube wird die Bibliothek von Open Peeps und die Bearbeitung der
“Peeps” mit Hilfe von „Blush” noch einmal erklärt.
Information
zum Beitrag
Bildnachweise: Die Collage im Beitrag wurde mithilfe der
Webseite “Open Peeps” erstellt.
Die Vorlagen für die Grafiken stammen von Pablo Stanley. “Open
Peeps” sind lizenziert unter CC 0.
Urheberrecht
und freie Lizenzen: Eine sehenswerte Einführung
Was genau versteht man unter freien Lizenzen? Warum sind freie
Lizenzen überhaupt wichtig, damit eine vielfältige Nachnutzung von
Inhalten erlaubt ist? Und was hat das geltende Urheberrecht damit zu
tun?
Prof. Dr. Paul Klimpel setzt sich für die
Bekanntheit des Creative-Commons-Lizenzmodels ein und engagiert sich in
Projekten zu Offenen Bildungsmaterialien. In einem ca. 20 minutigen
Video erklärt er gut strukturiert und klar verständlich
die Grundlagen zu Urheberrecht und freien Lizenzen. Der Vortrag zeigt
u.a., welche Grenzen das Urheberrecht für die Lehre hat und macht
deutlich, welche Möglichkeiten sich hier durch freie Lizenzen eröffnen.
Eine absolute Guck-Empfehlung!
Das Video
finden Sie auf der Seite von OERinfo. Es steht unter der Lizenz CC BY
4.0.
Information
zum Beitrag
Bildnachweise: Der Vortrag „Einführung in Urheberrecht und
freie Lizenzen” von Agentur J&K – Jöran und Konsorten für die
Informationsstelle OER ist lizenziert unter CC BY 4.0.
Ursprung: Informationsstelle
OERinfo.
5
Tipps für die Erstellung von Präsentationsfolien als OER!
„Wo fange ich an?” ist häufig die Frage, wenn man beginnen möchte,
selbst OER-Materialien zu produzieren. Das Buch „Der
Gold-Standard für OER-Materialien” gibt hilfreiche Empfehlungen, wie
z.B. aus Präsentationsfolien ganz einfach OER-Materialien werden können.
5 Tipps lassen sich daraus ableiten:
Die Wahl des richtigen Tools: Das ideale Tool gibt
es nicht. Möglich ist die Nutzung z.B. von Microsoft Office (aufgrund
der weiten Verbreitung), LibreOffice, Google Slides oder auch
SlideWiki.
Eine Frage des Formats: Am besten ein Format zu
Anschauungszwecken (z.B. PDF) und eine bearbeitbare Datei (z.B. pptx)
zur Nachnutzung bereitstellen.
Offen für alle: Aspekte der Barrierefreiheit (z.B.
kontrastreiche Schrift, alternative Audiospuren etc.) sollten nach
Möglichkeit berücksichtigt werden.
Wie frei darf es sein: Aus Gründen der Nachnutzung
werden die Lizenzen „CC BY”
oder „CC0”
empfohlen. Der Creative Commons
Licence Chooser kann als Hilfestellung für die Gesamtlizenz
verwendet werden. Aber Achtung: Verwendete Zitate nach
Zitatrecht müssen kenntlich gemacht und von der Lizenz ausgenommen
werden!
Teilen, teilen, teilen: Abhängig vom verwendeten
Tool können Folien entweder direkt oder im Nachgang auf einer Webseite
oder in einem Repositorium veröffentlicht werden.
Die Gestaltung von interaktiven Inhalten mit H5P erfreut sich großer
Beliebtheit. Unterschiedliche Inhaltstypen wie Lückentexte, Quizze oder
Präsentationen bieten vielfältige Möglichkeiten Lerneinheiten zu
erstellen. Doch welche Aspekte können bedacht werden, um diese
Lerneinheiten möglichst barrierefrei zu gestalten?
Auswahl eines geeigneten Inhaltstypen: Derzeit
werden 39 der 54 Inhaltstypen, die auf H5P.com verfügbar sind, in der Dokumentation
als ‘accessible’ gelistet. Die Überprüfung der Barrierefreiheit
orientierte sich unter anderem an den Web Content Accessibility
Guidelines (WCAG) 2.1, die die vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit,
Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit umfassen.
Gestaltung der Inhalte: Unabhängig vom gewählten
Inhaltstypen ist es ratsam, beim Einpflegen der Inhalte z.B. auf einen
ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund zu achten (z.B.
mithilfe von Tools wie dem Contrast
Checker). Auch hier können die WCAG als Ausgangspunkt dienen, um
einen Überblick über Barrierefreiheitsaspekte zu erhalten, die in die
Gestaltung der Inhalte einfließen können (Kontraste, Untertitel
etc.).
Studienmotivation und Lernverhalten sind eng mit dem individuellen
Studienerfolg verknüpft. Für Lehrende aber auch für Studierende selber
ist es oft schwierig abzuschätzen, ob der individuell ausbleibende
Studienerfolg mit den fachlichen Inhalten zusammenhängt oder andere
Gründe dafür ursächlich sind. Ein Refelexionsbedarf wird oft erst
erkannt, wenn erste Probleme im Studienverlauf auftreten. Auch in diesem
Fall stellt es für viele eine Hürde da, sich an die hochschuleigenen
Beratungsangebote zu wenden.
Der Selbsteinschätzungstest moveo bietet eine
niedrigschwellige Möglichkeit die persönliche Studiensituation zu
reflektieren. Die Antwortspezifischen Unterstützungshinweisen machen das
Tool hilfreich für alle Studierenden, unabhängig von konkreten
Problemlagen und kann auch ohne besonderen Anlass weiterempfohlen
werden. Zielgruppe sind insbesondere Studierende in der
Studieneingangsphase. Anlassbezogen mag es aber auch in höheren
Semestern hilfreich sein. So wird es unter anderem zur Vorbereitung
anlassbezogener Beratungsgespräche in der allgemeinen Studienberatung
genutzt.
Moveo
wurde von Prof. Ph.D. Fani Lauermann und Daria Benden von der
Technischen Universität Dortmund entwickelt und ist kostenlos unter der
Lizenz CC BY-SA
4.0 auf ORCA.nrw zugänglich.
Gute freie Musik für Lehrvideos oder Podcasts ist rar – da kommt das
neue OER-„Mixtape” auf ORCA.nrw wie gerufen! Die 30 „OER Tracks” sind in
einem Projekt der FH Dortmund entstanden, das die
ORCA.nrw-Netzwerkstelle Dr. Sina Nitzsche ins Leben gerufen hat. 10
junge Künstler*innen aus NRW haben die Tracks komponiert und selbst
eingespielt. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf den Webseiten
der FH Dortmund.
Alle Tracks stehen unter der Lizenz CC BY 4.0 – das bedeutet, Sie
dürfen die Musik nicht nur frei nutzen, sondern auch verändern – kürzen,
mixen und adaptieren. Viel Spaß beim Anhören und Nutzen!
ORCA.nrw
lädt ein: Laden Sie Ihr offenes Lehrmaterial hoch!
Haben Sie Lehrmaterial erstellt, an dem auch andere Lehrende
Interesse haben könnten oder mit dem Studierende selbstständig lernen
können? Dann tragen Sie zu einem Pool an offenen Bildungsressourcen bei
und laden Sie es auf ORCA.nrw hoch! Eine einzelne
Grafik kann genauso Eingang finden wie ein Lehrvideo oder ein kompletter
Online-Kurs von Ihnen.
Vor dem Upload können Sie die Netzwerkstelle ORCA.nrw an Ihrer
Hochschule kontaktieren: sie prüft mit Ihnen zusammen ihr hochzuladendes
Material auf OER-Fähigkeit und beantwortet Ihre verbleibenden Fragen,
z. B. zum Urheberrecht. Sie erklärt, welche Creative Commons-Lizenz für
Sie passend ist, wie Sie ihr Material für den Upload technisch und
inhaltlich vorbereiten können und welche Informationen Sie beim Upload
bereit halten sollten.
Weiterlesen
Wie genau der Upload- und Freischaltungsprozess von OER im
Landesportal funktioniert, beantwortet das Content-Management-Team vom
Landesportal ORCA.nrw in diesem Blogbeitrag.
Information zum
Beitrag
Bildnachweis: Screenshot ORCA-Postkarte; nicht
CC-lizenziert
Ton
ab! Grundlagen der Podcastproduktion aus journalistischer
Perspektive
Am 25.10.2022 war für den ersten Teil der Workshop-Reihe “Praxiswerkstatt
OER: Medienproduktion für die Lehre” Prof. Dr. Andreas Schümchen
beim Netzwerk Landesportal ORCA.nrw zu Gast. Der Professor für
Journalistik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg gab den über 40
Teilnehmenden eine Einführung in das Thema
Podcast-Produktion.
Dabei hatte er viele praktische Tipps im Gepäck. So empfiehlt er zum
Beispiel, Interviewpartner*innen vor der Aufnahme ausführlich zu
informieren und sie über die Rolle aufzuklären, die sie im Podcast
einnehmen sollen (z.B. Expert*in, Betroffene*r). Vorab alle Fragen zu
Verfügung zu stellen – davon rät Andreas Schümchen allerdings ab, weil
es dem Podcast die Dynamik nimmt. Sehr wichtig sei auch das
Storytelling: Ein Podcast, der wie eine Vorlesung in erster Linie aus
der Sicht eines Experten ein Thema abhandelt, wird voraussichtlich nicht
erfolgreich sein. “Menschen interessieren sich für Menschen”, erklärt
der Experte. Entsprechend sollte auch ein Podcast von Menschen erzählen,
um Gehör zu finden.
Die von den Netzwerkstellen des Landesportals ORCA.nrw in Kooperation
mit HD@DH.NRW organisierte
Workshop-Reihe gibt praktische Tipps zur Produktion offener digitaler
Lehr-/Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER). Didaktische und
konzeptionelle Fragestellungen stehen dabei ebenso auf dem Programm wie
eine Einführung in die technische Seite der Gestaltung von Podcasts,
interaktiven Lerninhalten (mit H5P) und Videos. Die Reihe besteht aus
kompakten Workshop-Bausteinen, aus denen Lehrende gezielt das auswählen
können, was sie aktuell für ihre Lehre benötigen.
Zu Podcasts gibt es in der “Praxiswerkstatt OER” drei weitere Termine
zu den Themen didaktische Einsatzszenarien von
Podcasts, Sprechen/Technik/Musik und
zur rechtlichen Seite der Podcast- und Videoproduktion.
Alle Informationen zu den Terminen sowie die Anmelde-Links finden Sie
auf der Webseite
der Praxiswerkstatt OER.
Lizenznachweis: Elisabeth Scherer für das
Netzwerk
Landesportal ORCA.nrw, veröffentlicht in der Community of Practice
ORCA.nrw am 26.10.2022,
CC
BY 4.0; ausgenommen aus der Lizenz ist das Logo von ORCA.nrw.
Auf
der Suche nach OER für Ihre Lehre?
Die Top
200 Quellen helfen weiter!
Die Top-200-OER-Liste
wurde in Kooperation derOERcamps und was-ist-oer.de erstellt und
bietet besonders empfehlenswerte Quellen für OER in unterschiedlichen
Kategorien.
Zu finden sind Quellen zu AudioundVideo, BildernundGrafiken oder BüchernundTexten sowie Kunst und
Kultur. Darüber hinaus werden verschiedene
MOOCs (sogenannte Massive Open Online Courses)
empfohlen, es gibt Hinweise zu OER, die man kennen
muss, Quellen für Unterrichtsmaterial, zur
Medienbildung und Vorschläge zum Thema „OER” im
Allgemeinen. Die gesamte Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist
unter kontakt@oercamp.de offen für Ergänzungen.
Zusätzlich zur Auflistung der Quellen auf der Webseite, liegt die
Liste auch als H5P-Inhaltstyp „Accordion” vor, so dass
diese nicht nur heruntergeladen, sondern auch bearbeitet und
wiederverwendet werden kann.
Für
Ihre Studierenden: Selbsttest zu sprachlichen Anforderungen im
Studium
ORCA.nrw bietet
für Studierende einen Bereich namens Studieneingangsphase
an. Sie als Lehrende können diesen Ihren Studienanfänger*innen
empfehlen. Neben Self-Assessments sowie Lern- und
Unterstützungsangeboten für Mathe wird auch ein Test
zum Sprach und Textverständnis angeboten, zu dem es auch
ein passendes Lernangebot
gibt. Dieser Test soll hier vorgestellt werden.
Der Wissenstest Sprach- und Textverständnis dient der
Überprüfung des schulischen Vorwissens und
Sensibilisierung für die sprachlichen Anforderungen im Studium. Er ist
prinzipiell relevant für alle Hochschulstudiengänge, aber ausdrücklich
nicht als Beitrag zur Vorhersage des fachspezifischen Studienerfolgs
angelegt.
Der Test besteht aus 10 Wissensbereichen mit je 10
Fragen und hat eine Dauer von maximal 4
Stunden. Je nach Erkenntnisinteresse können den Studierenden
auch nur ausgewählte Wissensbereiche empfohlen werden.
Analyse von literarischenTexten:
Definition kennen von Termini wie: Kreuzreim, Sonett, Jambus, Katharsis,
Oxymoron
Argumentation: Überzeugende Argumente wählen,
Argumenttypen kennen, Ergänzung von passenden Konnektoren in Sätzen (z.
B. wobei, zumal, da), metasprachliche Ausdrücke, Erkennung von
Fehlschlüssen
Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten:
Unterscheidung Primär- und Sekundärliteratur, Gestaltung von Inhalts-
und Literaturverzeichnis, korrektes Zitieren
Grammatik sowie Grammatik kennen: Kenntnis von
Grammatikterminologie; Definition kennen und die entsprechenden
Strukturen in Beispielsätzen erkennen, z.B. Plusquamperfekt,
Präposition, Satzglied, Konzessivsatz
Rechtschreibung: S-Schreibung (ß v. ss)
Laut-Buchstaben-Beziehungen (d v. t wie bei endgültig v. Entschluss),
Große und Kleinschreibung Getrennt- und Zusammenschreibung.
Sprache und Medien: Benennung von Merkmalen
mündlicher Sprache in schriftlicher Kommunikation, Schaubilder zu
Textaussagen erstellen, Interpretieren von Grafiken
Verstehen und Analyse von Sachtexten: Texte in
Abschnitte unterteilen, Lesestrategien kennen (unterstreichen, laut
vorlesen, zweimal lesen, in eigenen Worten zusammenfassen etc.)
Wortschatz: Pluralbildung bei Fremdwörtern (z. B.
Dogma oder Zyklus), Wahl eines dem Anlass nach passenden Synonyms
(eingehen, entschlafen, verenden), Benennung von Synonymen zu z. B.
Perspektive, Paradigma, Divergenz, Zuordnung von Wörtern zu
verschiedenen Stilschichten (gehoben, salopp, vulgär)
Zeichensetzung: fehlende Kommas im Text zählen,
überflüssige Kommas erkennen, Regeln Beispielsätzen zuordnen
Welche
rechtlichen Aspekte muss ich bei der Podcast- und Videoproduktion
beachten?
Letzte Woche organisierte das Netzwerk
Landesportal ORCA.nrw zusammen mit der Rechtsinformationsstelle
der DH.NRW eine Infoveranstaltung zum Thema Podcast- und
Videoproduktion. Yannik Borutta und Roman Weiser informierten darüber,
welche rechtlichen Aspekte Lehrende berücksichtigen müssen, wenn sie
audiovisuelles Material für ihre Lehrveranstaltungen erstellen – und
evtl. sogar als OER veröffentlichen.
Drei Rechtsbereiche sind dabei von besonderem Interesse:
Urheberrecht
Persönlichkeitsrecht
Datenschutzrecht
So ist immer Vorsicht geboten, wenn Fremdinhalte für Videos oder
Podcasts genutzt werden: Wenn das Werk nicht gemeinfrei ist oder unter
einer offenen Lizenz steht, müssen Nutzungsrechte dafür eingeholt
werden. Wenn Personen in Bild oder Ton präsent sind, empfehlen die
Juristen, immer eine (schriftliche) Einwilligung dafür einzuholen.
Praxiswerkstatt
OER: Werkstattbericht und Einladung zu Folgeterminen
Mit H5P können Sie interaktive Aufgaben und Übungen gestalten. Als
Open Source Software eignet sich H5P bestens, um offene
Bildungsmaterialien zu entwickeln, die interaktiv und motivierend
sind.
Plattformunabhängig können OERs erstellt und auf Webseiten oder in
Lernmanagementsysteme integriert werden.
H5P verfügt über mehr als 40 verschiedene Aufgaben- bzw.
Inhaltstypen. Diese reichen von einfachen Quizfragen bis zu der
Möglichkeit, interaktive Videos, Szenarien oder Präsentationen zu
erstellen. Alles, was Sie dazu brauchen, ist eine H5P-Editorsoftware,
wie z.B. die Desktop-App Lumi
oder den in ILIAS oder moodle integrierten H5P-Editor.
Einen umfangreichen Überblick über H5P gibt es bei Nele Hirsch vom
eBildungslabor: „H5P im
Überblick” oder auf den Seiten von H5P.org.
Werkstattbericht:
“Interaktive Lehre leicht gemacht – Lerneinheiten mit H5P
erstellen”
Am 29.11.22 haben in der Praxiswerkstatt OER über 40 Lehrende mehr
über die didaktischen Einsatzmöglichkeiten von H5P erfahren. Ihnen wurde
eine Bandbreite von Möglichkeiten präsentiert, die die Studierenden aus
ihrer passiven Konsumhaltung in eine Auseinandersetzung mit den
Lerninhalten bringen sollen. Neben den interaktiven Aufgabentypen Drag and Drop (Texte werden
Bildern zugeordnet) oder Image
Sequency (Bilder werden in eine bestimmte Reihenfolge gebracht),
wurden auch weitere Lehrszenarien wie z. B. Agamotto
vorgestellt. Im Agamotto werden mehrere Bilder neben- oder übereinander
gelegt, mit Texten ergänzt und können auf diese Weise interaktiv
erkundet werden. So lassen sich erweiterte Kontexte darstellen oder
Mikroskop-Zoom simulieren.
Die Teilnehmenden haben Ideen mit H5P für ihre eigene Lehre
entwickelt und in Kleingruppen darüber diskutiert.
Videos
produzieren & miteinander teilen – Der OER-Goldstandard für
Videos
Gold-Standard-Video-1024x602
Der OER-Goldstandard unterstützt Sie dabei, Ihre produzierten Videos
möglichst offen zu veröffentlichen, sodass diese durch andere Lehrende
einfach genutzt und bearbeitet werden können.
OER-Bronzestandard:
Das Video wird unter einer freien CC-Lizenz veröffentlicht.
OER-Silberstandard, zusätzlich zum bereits
Genannten:
Die Quelldateien (Projektdatei und Einzelmaterial) werden zur
Verfügung gestellt.
Es wird proprietäre Software (keine Open-Source-Software) für den
Schnitt genutzt.
OER-Goldstandard, zusätzlich zum bereits
Genannten:
Sämtliches im Video eingesetzte Material steht unter einer offenen
Lizenz.
Der Lizenzhinweis wurde nach der TULLU-Regel
im Vor-/Abspann eingebaut.
Für das Video wurde ein offenes Dateiformat gewählt (gängig ist
.mp4).
Für die Postproduktion wurde ein Open-Source-Schnittprogramm
benutzt.
Das Video wurde möglichst barrierefrei produziert.
OER-Diamantstandad, zusätzlich zum bereits
Genannten:
„Dispo” (Drehplanung)
Drehbuch
Schnittlisten
Storyboard
Hinweis: Bei Videos handelt es sich immer um eine
Verschmelzung von Einzelmaterialien wie Musik, Bild und
Audio. D.h. die Gesamtlizenz des Videos darf insgesamt nicht mehr
erlauben als die Lizenz der darin genutzten Einzelmaterialien. Das
verdeutlicht auch noch einmal unser Blogbeitrag
zur OER-Cupcake-Regel.
Weiterlesen
Den Artikel zum OER-Goldstandard von Blanche Fabri können Sie hier
einsehen.
Ein gutes Beispiel, wie ein Video bei Download mit Metadaten
& Einzelmaterial zur Verfügung gestellt wird, finden Sie hier.
Creative Commons Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen)
bestehen aus verschiedenen Bausteinen, die die einzelnen
Nutzungsbedingungen abbilden. Eine mögliche Bedingung ist „NC” (non
commercial).
CC-lizenzierte Materialien mit einer „NC”-Bedingung
(CC BY-NC, CC BY-NC-SA und CC BY-NC-ND) dürfen nicht für kommerzielle
Zwecke verwendet werden. Auf den ersten Blick scheint es ggf.
nachvollziehbar, bei der Lizenzierung eigener Materialien die Bedingung
„NC” zu wählen. Die Annahmen dahinter: Die Materialien sollen nachhaltig
offen und frei für Bildungszwecke zur Verfügung stehen, Verlage sollen
sich mit den Materialien keine ‚goldene Nase’ verdienen, etc.
Was dabei häufig übersehen wird: Mit der Wahl der
„NC”-Bedingung schränkt man die Nachnutzung entsprechender Materialien
stärker ein als man beabsichtigt, und im Zweifel können die Materialien
(gar) nicht nachgenutzt werden.
Zwei zentrale Gründe, warum das so ist:
Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen kommerzieller und
nicht-kommerzieller Nutzung: Für die Bewertung, ob eine
kommerzielle Nutzung vorliegt oder nicht, ist z.B. nicht die Identität
oder die Rechtsnatur des/der Nachnutzenden ausschlaggebend, sondern die
Bewertung jeder einzelnen Nutzung bzw. ob die Nutzung auf eine Vergütung
abzielt. Die Entscheidung, ob ein kommerzieller Zweck vorliegt oder
nicht, ist nicht trivial und führt bei verschiedenen Konstellationen zu
rechtlichen Unklarheiten. Die Folge: Die Materialien werden gar nicht
genutzt. Insbesondere private Bildungsanbieter wie z.B.
Volkshochschulen, Selbstständige etc. können die Materialien nicht
nutzen; viele Bildungstätige oder im Bildungsumfeld agierende Personen
werden ausgeschlossen und das steht gegen den Zweck von OER, Bildung für
alle zu ermöglichen.
NC-lizenzierte Materialien können beim Mixen von
OER zu Problemen führen. Beispiel: Materialien mit der Lizenz
CC BY-SA dürfen nicht mit Materialien kombiniert werden, die eine
NC-Bedingungen tragen. So ist z.B. auch ein Mixen mit Inhalten aus der
Wikipedia (Lizenz CC BY-SA) nicht zulässig.
Fazit: Wenn Sie Materialien nachhaltig offen und
frei zur vielfältigen Nachnutzung lizenzieren möchten, wählen Sie am
besten eine der drei offenen CC-Lizenzen: CC0,
CC BY
oder CC
BY-SA.
Tipp: Wenn Sie eine kommerzielle (Nach-)Nutzung
Ihrer Materialien unattraktiv machen möchten, können Sie die
Bedingung „SA” (Share Alike, dt. Weitergabe unter
gleichen Bedingungen) wählen. Die Bedingung „SA” bedeutet, dass die so
lizenzierten Materialien o. darauf aufbauende Materialien nur unter
freier Lizenz verbreitet werden dürfen. Sie dürften also nicht durch
Andere ‚monopolisiert’ werden.
Stimmen
der OER-Community – 3 Fragen an Dr. Sabine Preusse
In der Serie “Stimmen der OER-Community” befragen die Netzwerkstellen
ORCA.nrw OER-Expert*innen zu ihren Motiven, Tipps und Erfahrungen bei
der Erstellung und Veröffentlichung frei lizenzierter
Lehr-Lernmaterialien. Diesmal hat uns Dr. Sabine Preusse - Coach und
Trainerin für Wissenschaftler*innen - verraten, was sie im Thema OER
antreibt und bewegt.
1. Was lässt Dich immer wieder OER erstellen? Was treibt Dich
in der OER-Bewegung an?
Wenn ich eigene OER erstelle, fühle ich mich immer wieder
aufgefordert, aus der Sicht der potenziellen Nachnutzer*innen auf meine
Materialien zu schauen und diese zu hinterfragen. Wenn ich Materialien
von anderen Urheber*innen weiterverarbeite, dann lade ich mich ein,
darüber nachzudenken, welche Inhalte wie genau und mit welcher
beabsichtigten Wirkung dargestellt wurden und wie all dies durch eine
andere Umsetzung verändert wird. Dies ist mittlerweile ein zentraler
informeller Lernprozess für mich, der mich didaktisch und methodisch
weiterbringt und ich nehme viele Anregungen für meine eigenen
Materialien mit.
Darüber hinaus erlebe ich hierbei häufig eine enge und intensive
Zusammenarbeit mit anderen, die mir große Freude bereitet. Was mich in
der Bewegung antreibt? Die Umsetzung von Offenheit, die Begegnungen mit
Menschen und Inhalten, die wunderbaren Facetten und Fallstricke des
Urheberrechts und das gute Gefühl, etwas hoffentlich Hilfreiches zu
verschenken. So habe ich durch einen Teilnehmer in meinen OER-Workshops
mein persönliches Motto als Businesstrainerin gefunden: „Ich
verschenke, was ich weiß und ich verkaufe, was ich kann”.
2. Welchen Rat hättest Du für
OER-Einsteiger*innen?
Halte die ersten Projekte klein und einfach und schaue immer wieder
aus der Perspektive der Nachnutzer*innen drauf. Wenn Du Fragen zu
Urheberrecht und Lizenzen hast, dann versuche nicht zu lange selbst die
richtigen Antworten zu finden, sondern frage jemanden aus der
OER-Community. Gemeinsam Antworten zu finden, macht viel mehr Spaß und
bringt Sicherheit.
3. Hast Du einen Tool-Tipp für die Erstellung von OER? Was
nutzt Du gerne?
Für den Einstieg reichen die Programme, die ich sowieso schon nutze.
Das hat den Vorteil, dass ich nicht erst noch technische Kompetenzen
aufbauen muss. Wenn es interaktiv und digital werden soll, dann liebe
ich h5p.
Damit kann man unglaublich einfach unglaublich viel machen.
Dr. Sabine Preusse bietet mit RaumZeit e.K. Coaching Beratung
Training rund um Ideen zu Forschung und Entwicklung verschiedene
Dienstleistungen, bei denen sie auf Methoden und Prozesse aus Coaching,
Beratung und Training zurückgreift. Konkrete Themen können dabei sein:
Die Entwicklung einer Idee im Rahmen eines Innovationsprojekts, die
Finanzierung durch nationale und internationale Förderprogramme, die
strategische Einbettung von Forschung- und Entwicklung oder
Soft-Skills-Seminare.
Neben ihrer Selbstständigkeit engagiert sie sich als Vizepräsidentin
des BDVT seit 2014 und leitet die BDVT-Akademie seit 2016. Mit dem vom
BMBF geförderten und vom BDVT koordinierten Projekt „OER-Macher und
Multiplikatoren in der Weiterbildung” (www.oer-fachexperten.de)
setzte sie eigene Innovationen um.
Vergeben
einer Creative-Commons-Lizenz: Mit kleinen Tools leicht gemacht
Wenn Sie Ihre eigenen Lehr-Lern-Materialien für
andere – insbesondere Lehrende – nachnutzbar machen
möchten, dann müssen Sie eine Erlaubnis, eine Lizenz
dafür vergeben. Sonst darf man sich Ihre Materialien lediglich
anschauen, wenn sie veröffentlicht sind.
Als Standard haben sich dafür die
Creative-Commons-Lizenzen etabliert. Man wählt aus den
7
verschiedenen Lizenzen eine passende aus und fügt sie zu seinem Werk
hinzu. Das kann in der Fußzeile eines Dokuments sein, auf der ersten
oder letzten Folie der Präsentation oder im Abspann eines Videos.
Auch wenn die Gestalt dieser Lizenz variabel ist, so gibt es doch
einige feststehende Bestandteile. Man muss bei seinen
eigenen Werken mindestens den Namen der Lizenz nennen (also z. B. CC BY
4.0) und zum jeweiligen Lizenz-/Vertragstext auf der Seite der Creative
Commons verlinken. Außerdem hält man fest, wer die Urheber*innen sind
(also sich selbst oder weitere Autor*innen) und nennt den Titel des
Werkes. Damit das nicht immer alles händisch gemacht werden muss, gibt
es zwei empfehlenswerte Tools:
Das Lizenzierungs-Tool der Creative Commons
Der Bildungsteiler auf der Seite OERhörnchen
Der Lizenzhinweis des OERhörnchens sieht beispielsweise so aus (wobei
einige Phrasen auch weggelassen werden können, wie der erste Satz):
CC-Lizenzhinweis_OERhörnchen
Das OERhörnchen kann eventuell etwas
komfortabler erscheinen, wie der Name aber schon sagt,
können nur CC-Lizenzen vergeben werden, die mit der Offenheit von Open
Educational Resources (OER) kompatibel sind, also CC0, CC BY und CC
BY-SA. Mit dem Werkzeug der Creative Commons hingegen
können auch Lizenzhinweise für alle anderen Lizenzen
generiert werden, wie CC BY-NC-ND.
Bildnachweise: Die Graphik “CC-Stempel” in diesem Beitrag
ist lizenziert unter CC 0; Quelle: Publicdomainvectors,
ebenfalls unter CC 0; bearbeitet von Magdalena Spaude
Creative Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen)
bestehen aus verschiedenen Bausteinen, welche die einzelnen
Nutzungsbedingungen abbilden. Eine mögliche Bedingung ist „ND” (no
derivatives).
CC-lizenzierte Materialien mit einer „ND”-Bedingung
(CC BY-ND und CC BY-NC-ND) dürfen nicht bearbeitet oder geändert werden
bzw. das Recht, Bearbeitungen und Änderungen vorzunehmen, ist
ausschließlich dem*der Urheber*in vorbehalten. Wenn Sie also
CC-lizenzierte Materialien mit einer ND-Bedingung nachnutzen
möchten, dürfen Sie keine bearbeitete bzw. geänderte Version des
Materials veröffentlichen oder mit anderen teilen (es sei denn,
Sie haben eine zusätzliche Erlaubnis dazu erhalten).
Welche Nachnutzungen als Bearbeitungen/Änderungen zu werten sind, ist
eine schwierige Frage. Creative Commons nennt Beispiele für
Nutzungshandlungen, die nach dem Urheberrecht in der Regel als
Bearbeitungen/Änderungen anzusehen sind. Hierzu gehören z.B.:
Kürzungen
Übersetzungen in eine andere Sprache
Umwandlungen in eine andere Werkkategorie, wie z. B. die Verfilmung
eines Romans
Synchronisierung von Musik mit anderen Werken, z. B. die Verwendung
von Musik als Hintergrund für ein Video oder als Filmmusik
Keine Bearbeitungen sind dahingegen z.B. das reine
Nebeneinanderstellen von Werken sowie eine Formatumwandlung (z.B. pdf zu
png-Format).
Die ND-Bedingung ist besonders in Lehre- und Bildungskontexten ein
Hindernis,** und zwar aus folgenden Gründen:
mit ND lizenzierte Werke können nicht an die eigene
Lehrveranstaltung, Lernziele und Lernendengruppen angepasst werden.
Damit ist ein flexibler und an die eigenen sowie die Bedürfnisse der
Lernenden ausgerichteter Einsatz nicht möglich.
da Bearbeitungen verboten sind, können Fehler in ND-lizenzierten
Werken nicht einfach behoben und Aktualisierungen nicht vorgenommen
werden. Das bedeutet auch, dass die Werke nicht weiterentwickelt werden
können.
Mixen bzw. Vermischung mit anderen CC-lizenzierten Werken ist nicht
zulässig.
Fazit: Der Leitgedanke von OER ist Offenheit und
eine Kultur des Teilens: Offen lizenzierte Materialien ermöglichen
Austausch, Transparenz, Kooperation und (nachhaltige) Weiterentwicklung.
Die ND-Bedingung passt nicht dazu.
Tipp: Wenn Sie selbst Materialien nachhaltig offen
und frei zur vielfältigen Nachnutzung lizenzieren möchten, wählen Sie am
besten eine der drei offenen CC-Lizenzen: CC0,
CC BY
oder CC
BY-SA.
Kurzreview
Gutachten: Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes
Schreiben in der Hochschulbildung
Nicht zuletzt, weil Studierende und Wissenschaftler*innen auch auf
die Möglichkeit eines KI-basierten Tools zur Produktion von Texten
zurückgreifen können, werden zunehmend Fragen, Sorgen und Befürchtungen
zum wissenschaftlichen Schreiben und zu schriftlichen Prüfungen an
Hochschulen laut: Können ChatGPT oder andere KI-Tools Urheber*innen
eines Textes sein? Muss die Verwendung von textgenerierender KI an
Hochschulen gesetzlich geregelt oder gar verboten werden? …
Das Gutachten “Didaktische und rechtliche Perspektiven auf
KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung” unter Leitung von Peter
Salden in Zusammenarbeit mit Thomas Hoeren zeigt eine erste grundlegende
Auseinandersetzung mit textgenerierender Künstlicher Intelligenz (KI) im
Hochschulkontext aus den zwei Perspektiven auf. Das Gutachten gibt
Antworten zu den folgenden wichtigen Aspekten:
Urheberschaft
In der Ausarbeitung wird dargelegt, dass eine Software keine
Urheberschaft oder Autorenschaft an einem Text haben kann. Grund dafür
ist, dass eine Software keine geistige Eigenleistung erbringen kann. Im
Einzelfall könne aber entschieden werden, ob Nutzende entsprechender
Tools bei einer erheblichen geistigen Eigenleistung die Urheberschaft
beanspruchen können.
Lizenzierung
als Open Educational Resources (OER)
Wenn ein KI-generierter Text ohne signifikante menschliche
Einflussnahme entsteht, ist er als gemeinfrei zu verstehen. Die
Lizenzierung als OER ist möglich, wenn Nutzende einer entsprechenden
Software Urheberrecht für einen KI-generierten Text geltend machen
können. Wichtig dabei ist, dass der KI-generierte Text keine
urheberrechtlich geschützten Inhalte enthält.
Regelungsbedarfe
Ein Verbot der KI-Tools sei nicht zielführend. Vielmehr müssten die
Hochschulen definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen
Studierende KI-Schreibwerkzeuge einsetzen können.
Eigenständigkeitserklärungen zu wissenschaftlichen Arbeiten enthalten
bereits jetzt Angaben dazu, ob und welche Hilfsmittel verwendet wurden.
Dazu würden nach gängiger Auffassung auch Tools wie ChatGPT gehören.
Nichtsdestotrotz seien Klarstellungen in den Regelungen zu
Eigenständigkeitserklärungen, Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und
Prüfungsordnungen empfehlenswert, um weitere Unsicherheiten zu
vermeiden.
Neben rechtlichen Aspekten ist zudem die Frage danach wichtig, was
die Studierenden zu den neuen Tools lernen sollten und wie die neuen
Möglichkeiten in Prüfungsformate integriert werden können.
Sie sind auf der Suche nach offen lizenzierten Fotos, die Sie
frei verwenden dürfen?
Mit CC0
1.0-Lizenzen versehene Bilder können Sie ohne Bedingungen nach Ihren
Wünschen kostenlos nutzen, remixen oder bearbeiten.
Spezielle Angaben zum Ursprungsort der Bilder oder die Namensnennung der
Urheber*innen sind bei dieser Lizenz nicht verpflichtend. Im
Zusammenhang guter wissenschaftlicher Praxis wird allerdings dringend
empfohlen, CC0 1.0-lizenzierte Materialien durch eine
Quellenangabe gemäß TULLU-Regel
zu kennzeichnen. Darüber hinaus erleichtert dies nicht nur die
Nachnutzung der Materialien, sondern bringt auch den Urheber*innen des
Ursprungsmaterials die entsprechende Anerkennung entgegen und fördert
somit eine Kultur des Teilens.
Im Netz finden sich verschiedene Repositorien und
Sammlungen, die entweder ausschließlich oder zumindest
teilweise CC0 1.0-lizenzierte Bilder anbieten, wie z.B.:
Flickr Creative
Commons: Hier finden Sie verschiedene Bilder, geordnet nach den
unterschiedlichen CC-Lizenzen, inklusive CC0 1.0 .
Openverse: Hier haben
Sie die Möglichkeit neben CC-lizenzierten Bildern auch Audiodateien zu
suchen. Die Filtermöglichkeiten erlauben eine direkte Einschränkung der
Suchergebnisse auf „CC0”-lizenzierte Bilder.
PxHere: Eine große Auswahl aus
verschiedenen Fotos, ausschließlich unter CC0 1.0-Lizenz, finden Sie auf
PxHere.
Nappy: Hier finden Sie eine schöne
Auswahl an CC0 1.0-lizenzierten Stockfotos, die ausschließlich People of
Colour zeigen.
Freenaturestock: Bei der
Suche nach CC0 1.0-lizenzierten Naturbildern können Sie hier fündig
werden.
Beachten Sie aber bitte: Bei Sammlungen sollte auch
stets die jeweilige Lizenz direkt am ausgewählten Bild
nochmals kontrolliert werden.
Eine gute Hilfestellung, um festzustellen, ob die
Bilder eventuell auch anderorts zu finden sind, kann z.B. auch die
Bilder-Rückwärtssuche über das Web-Tool TinEye sein.
Fotos helfen komplexe Sachverhalte zu veranschaulichen, Interesse an
Themen zu wecken oder Inhalte zu illustrieren, was sie zu einem
wichtigen Bestandteil vieler Open Educational Resources (OER) macht. Sie
haben für Ihre Lehre Fotos erstellt? Dann können Sie dieses Material
teilen und als OER veröffentlichen, damit auch andere Lehrende und
Studierende von Ihren Inhalten profitieren können. Hierbei kann der OER-Goldstandard
für Fotos als Orientierung dienen:
Wahl der passenden Lizenz: Die Verwendung einer
möglichst offenen Lizenz (CC0,
CC BY,
CC
BY-SA) ist empfehlenswert, um die Nachnutzung der Fotos zu
erleichtern.
Anbringung der Lizenz: Idealerweise ist der
Lizenzhinweis sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar. Um dies
zu erreichen, können zwei Arten der Lizenzanbringung kombiniert
werden:
Als Bauchbinde: Ergänzen Sie das Foto um einen Balken am unteren
Rand, in welchem der Lizenzhinweis hinterlegt ist.
In den Metadaten: Hinterlegen Sie die Angaben zur Lizenz zusätzlich
in den Metadaten des Fotos.
Wahl des passenden Dateiformats: Als Dateiformat
eignen sich nicht-proprietäre Dateiformate wie PNG.
Achtung: Bitte beachten Sie vor der
Veröffentlichung stets rechtliche Aspekte wie das Urheberrecht und das
Recht am eigenen Bild. Achten Sie darauf, dass das Foto, das Sie teilen
möchten, keine Bestandteile anderer Autor*innen enthält. Falls auf Ihrem
Foto eine Person zu sehen ist, die nicht nur Beiwerk auf dem Foto ist,
bedarf es für eine Veröffentlichung ihrer Einwilligung. Weitere
Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Fotos
von Personen im Internet veröffentlichen von iRights.
Um die Barrierefreiheit zu erhöhen, empfehlen wir darüber hinaus
die Hinterlegung eines Alternativtexts, wenn Sie Fotos im Internet
veröffentlichen.
Welche
Materialien kann ich für die Erstellung von OER benutzen?
Wenn Lehrende selbst OER erstellen, ist eine Herausforderung das
Urheberrecht: Welche Materialien darf ich verwenden, ohne die Rechte
Dritter zu verletzen?
Folgende Infografik gibt hierzu einen ersten Überblick. Weitere
Erläuterungen und Links dazu finden Sie unten.
Was-darf-ich-fuer-OER-verwenden-klein
Anmerkungen
CC-Lizenziertes: Je nachdem unter welcher Lizenz die
CC-lizenzierten Materialien stehen, die Sie für Ihre OER verwenden,
beeinflusst dies die Lizenz, unter der Sie selbst Ihr Material hinterher
veröffentlichen dürfen. Bearbeiten Sie z.B. ein Bild, das unter CC
BY-SA-Lizenz steht, und integrieren es in Ihr Material, indem Sie es mit
eigenen Inhalten vermischen, so müssen Sie selbst Ihr Produkt auch unter
einer CC BY-SA-Lizenz weitergeben. Ein hilfreiches Tool, um die passende
Lizenz für das eigene OER-Produkt zu finden ist der Creative Commons Mixer.
Individuell Vereinbartes: Wenn Sie sich von der/dem
Urheber*in eines Werks Nutzungsrechte einholen, müssen Sie dabei
explizit vereinbaren, dass Sie Ihr Material als OER unter einer
CC-Lizenz veröffentlichen dürfen.
Zitate und Pastiche: Das Zitatrecht und die
Pastiche-Regelung erlauben die Nutzung von fremdem Material unter der
Bedingung, dass eine besondere Auseinandersetzung mit diesem Material
stattfindet. Ein Zitat kann genutzt werden, wenn es die eigene
Argumentation wesentlich unterstützt und/oder eine eigene geistige
Auseinandersetzung mit dem Zitat stattfindet. Die Pastiche-Regelung
greift, wenn eine kreative Auseinandersetzung mit einem Werk stattfindet
und das Produkt als eigenständiges Werk erkennbar ist. In beiden Fällen
darf das zitierte Werk nicht ohne diesen Kontext genutzt werden – und
kann entsprechend auch nicht unter der CC-Lizenz mit weitergegeben
werden. Aus diesem Grund ist es nötig, das so genutzte fremde Werk aus
der Lizenz des OER-Materials auszunehmen. Für Zitate erläutert das
Yannik Borutta von der Rechtsinformationsstelle ausführlich in einem Artikel über
Zitatrecht und OER auf dem ORCA-Blog.
Gemeinfreies: Neben Werken mit abgelaufener
Schutzfrist und amtlichen Werken gibt es noch weitere Werke ohne
urheberrechtlichen Schutz. Hierzu gehören z.B. “Werke der Allgemeinheit”
wie Volksmärchen und Volkslieder. Zudem ist es wichtig, dass Sie die
sogenannten “Leistungsschutzrechte” beachten. Diese schützen die
Leistung von Künstler*innen, die ein Werk interpretieren. So ist das
Urheberrecht für “Die Zauberflöte” von Mozart zwar bereits abgelaufen,
eine aktuelle Orchester-Aufnahme der Oper jedoch geschützt. Im Detail
können Sie sich zu diesen zusätzlichen Aspekten in einem Artikel
zu Gemeinfreiheit im Online-Journal irights.info informieren.
Eigentlich ist das alles ganz einfach mit den OER. Da gibt es
eindeutige Lizenzen, die sind gut sichtbar am Material angebracht und
sagen mir genau, wie ich es weiterverwenden darf. Ich bin auf der
rechtlich sicheren Seite, wenn ich das Material nutze, verändere und
weitergebe und ebenfalls wieder unter eine eindeutige Lizenz stelle.
Soweit die Theorie.
In der Praxis sieht das oft ein bisschen anders aus. Da finde ich
vielleicht einen Text, ein Bild oder ein Video, das perfekt zu meinen
Lehrinhalten passen würde und eine tolle Ergänzung zu meinem eigenen
Material wäre. Aber dann ist genau das eben nicht eindeutig offen
lizenziert. Und dann?
Beispiel gefällig? Bleiben wir einfach bei den Lizenzen. Was genau
bedeutet denn nun NC? Nicht kommerziell – das ist noch einfach. Aber
wann genau ist denn eine Nachnutzung eigentlich kommerziell? Erst, wenn
ich mit der gefundenen Ressource direkt Geld verdiene, sie also
beispielsweise in einem Lehrbuch nutze, das ich verkaufe? Oder ist die
Nutzung auch bereits kommerziell, wenn ich sie in einem
kostenpflichtigen Weiterbildungskurs einsetze?
Solche und andere Fragen rund um die Auslegung von Gesetzen und
Regeln stellen sich schnell ein, wenn man sich mit der Bereitstellung,
Nachnutzung oder Veränderung von OER beschäftigt. Und genau da hilft die
Rechtsinformationsstelle im Landesportal ORCA.nrw
weiter. Lehrende, Mitarbeiter*innen aus
E-Learning-Support-Einrichtungen, Bibliotheken und Rechenzentren der
DH.NRW-Hochschulen können sich mit ihren rechtlichen Fragen direkt
dorthin wenden und erhalten die benötigten Informationen.
Die Rechtsinformationsstelle führt Infoveranstaltungen, Workshops und
Webinare zu rechtlichen Themen rund um digitales Lehren und Lernen
durch. Außerdem hat sie bereits einige hilfreiche Veröffentlichungen
herausgebracht, wie etwa „OER-Content-
und Urheberrecht”.
CC-Lizenzen:
Die SA-Bedingung und ihre Konsequenzen
Das Modul SA (share
alike) der Creative-Commons-Lizenzen legt als Bedingung fest, dass
Bearbeitungen des mit SA-lizenzierten Materials nur unter der
ursprünglichen Lizenz veröffentlicht werden dürfen. Die Lizenz
wird sozusagen vererbt. Das bedeutet, wenn eine Präsentation mit einer
CC BY-SA-Lizenz nachgenutzt und bearbeitet wurde, so muss sie
grundsätzlich wieder vom Bearbeitenden unter eine CC BY-SA-Lizenz
gestellt werden.
Aus § 3
UrhG (Urheberrechtsgesetz) geht hervor, dass Bearbeitungen
geistige Schöpfungen des oder der Bearbeitenden sind und wie
selbständige Werke geschützt sind. Damit also eine Veränderung
des Werkes eine Bearbeitung im Sinne des UrhG darstellt, muss sie – wie
jedes schutzwürdige Werk – die s. g. Schöpfungshöhe erreichen. Zu
Bearbeitungen zählen Verfilmungen eines Buches oder Übersetzungen in
eine andere Sprache. Von Bearbeitungen sind nicht-schöpferische
Umgestaltungen abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um unwesentliche
Hinzufügungen oder geringfügige Änderungen, z. B. eines Textes beim
Redigieren. Die SA-Bedingung kommt nicht zum Tragen, wenn man
Lehrmaterialien anderer unverändert (oder nur unwesentlich verändert)
und in Gänze nutzen möchte.
Weitere Konsequenz:
Die SA-Bedingung kann dabei helfen, kommerzielle Nachnutzung
der eigenen Materialien einzuschränken. Unternehmen werden
oftmals nicht bereit sein, z. B. ihre Produkte der Allgemeinheit mit
einer CC BY-SA Lizenz zur Verfügung zu stellen, was sie müssten, wenn
das Produkt bearbeitete CC BY-SA lizenzierte Teile enthalten würde
(dieses gilt für s. g. Verschmelzungen
von Werken).
Allerdings sollte man sich als Autorin oder Autor sehr genau
überlegen, warum man das möchte. „Kommerziell” ist keine
moralische Wertung und der Nutzen von qualitativ hochwertigen
(wissenschaftsbasierten) Materialien für die Gesellschaft ist nicht hoch
genug einzuschätzen, selbst wenn ein Verlag das Material in die breite
Öffentlichkeit trägt. Zur Problematik der NC-Bedingung siehe CoP-Beitrag von
Tassja Weber.
Die „Cupcake-Regel” ist eine Metapher, die dabei helfen soll, die
Regeln beim Remixen verschiedener Werken, die mit einer
Creative-Commons-Lizenz versehen sind, zu veranschaulichen. Mit Re-mixen
wird das Verschmelzen von verschiedenen Materialien zu einem
neuen eigenständigen Werk bezeichnet, dessen ursprüngliche
Einzelteile nicht mehr als solche wahrgenommen bzw. voneinander
abgegrenzt werden können.
Die Vertonung von Videos mit Musik ist z.B. so ein Fall. Damit
unterscheidet sich die Verschmelzung von einer bloßen Zusammenstellung,
bei der alle Teile noch als separate Werke erkennbar sind, wie z. B. der
Platzierung eines Bildes neben einen Text. Zur Differenzierung von
Zusammenstellung und Verschmelzung siehe Steinhau
& Pachali, 2017).Wenn man fremde Werke zu etwas Neuem,
Eigenständigem „verschmilzt”, müssen die Ausgangslizenzen dieser Werke
berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Gesamtlizenz, die auf das
neu entstandene Werk vergeben wird, nicht mehr Freiheiten
einräumen darf als die Lizenzen der genutzten Materialien.
Ist ja auch logisch. Ist unter den von mir für mein Gesamtwerk
verwendeten Materialien eines so lizenziert, dass dessen Lizenz das
Modul NC enthält und somit eine kommerzielle Nutzung des Materials nicht
zulässt, darf ich für mein Gesamtwerk keine Lizenz vergeben, welche eben
die kommerzielle Nutzung erlaubt.
Und hier kommt die Cupcake-Regel ins Spiel. Das Bild des Cupcakes
wurde gewählt, um deutlich zu machen, dass für das Gesamtgebäck bzw.
-werk verschiedene Zutaten (als metaphorisches Pendant zu den
unterschiedlich lizenzierten Materialien) verwendet wurden, die sich
z.B. in Form und Farbe bzw. in ihrer Lizenzierung voneinander
unterscheiden.
Das Bild ist mit einem Beitrag zur OERCupcake-Regel von OERinfo
verlinkt.
Die Einzelbestandteile des Cupcakes (rote Kugeln, Orange Creme etc.)
haben tlw. unterschiedliche Lizenzen. Die restriktivste Lizenz ist die
CC BY-SA 4.0-Lizenz (Orange Creme). Somit muss das Gesamtwerk, der
Cupcake, mindestens die Lizenz CC BY-SA 4.0 erhalten.
Was sind gute Suchbegriffe? Wie erkenne ich „Fake Science?” Und wo
fängt ein Plagiat an? Die Materialien aus dem Projekt digi-komp.nrw
helfen beim wissenschaftlichen Arbeiten und eignen sich
daher für den Einsatz in vielen Fachbereichen.
Um was geht es?
Das durch das MKW NRW geförderte Projekt digi-komp.nrw hat es sich zur Aufgabe
gemacht, Online-Lerneinheiten zur Förderung der Medien- und
Informationskompetenz von Studierenden zu entwickeln. Neben den
klassischen Themen der Informationskompetenz, wie Informationsrecherche
und -bewertung, werden auch Themen der kritischen Mediennutzung und des
selbstbestimmten und sicheren Umgangs mit den Prinzipien und Werkzeugen
der digitalen Welt adressiert.
Welche Materialien sind im Angebot?
Auf ORCA stehen aus dem Projekt diverse Lerneinheiten zur Verfügung,
die in einer eigenen Themenwelt
zu Digitalen Kompetenzen zu finden sind. Zudem sind die Moodle-Kurse
und Erklärvideos im ORCA-Repositorium auch einzeln zum Download
verfügbar. Alle Materialien stehen unter der Lizenz CC BY-SA
4.0. Auffindbar sind sie, wenn Sie in der ORCA.nrw-Suche “digikomp”
als Suchbegriff eingeben.
Einladung:
Praxiswerkstatt OER im Wintersemester 2023/24
Liebe Community,
im Wintersemester bietet das Netzwerk ORCA.nrw wieder seine
Online-Workshop-Reihe „Praxiswerkstatt OER” an. An
insgesamt neun Terminen gibt es praktische Tipps zur Produktion offener
digitaler Lehr-/Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER).
Didaktische und konzeptionelle Fragestellungen stehen dabei ebenso auf
dem Programm wie eine Einführung in die technische Seite der Gestaltung
von Podcasts, interaktiven Lerninhalten (mit H5P) und
Videos. Die Reihe besteht aus kompakten Workshop-Bausteinen,
aus denen Lehrende gezielt das auswählen können, was sie aktuell für
ihre Lehre benötigen.
Zielgruppe sind alle Lehrenden an Hochschulen in NRW, die ihre Lehre
digital weiterentwickeln möchten. Die Termine richten sich in der Regel
an Einsteiger*innen. Die Reihe startet am 23.10.2023 und läuft über das
gesamte Wintersemester.
Schulmathematik
auffrischen: Online-Mathematikkurse zum Studienstart auf ORCA.nrw
Lehren Sie in einem Fach mit Mathematikbezug? Und benötigen
Ihre Studierenden gerade zum Studienstart eine Auffrischung in der
Schulmathematik? Dann empfehlen Sie Ihren Studierenden die offenen
Online-Mathematikkurse auf ORCA.nrw!
Studierende der Hochschulen in NRW können sich auf der Lernplattform
von ORCA.nrw einfach mit ihren persönlichen Hochschul-Zugangsdaten
anmelden und die Kurse unabhängig von ihrer Hochschule absolvieren.
WINT-Check
Mathematik | Online-Self-Assessment zur Prüfung des eigenen
Wissenstandes.
studiVEMINT |
Mathematikkurs in 13 Lerneinheiten zur Wiederholung der
Schulmathenmatik. Kurze theoretische Einführungen werden ergänzt mit
umfangreichen Übungsaufgaben und Erklärvideos.
Online
Mathematik Brückenkurs OMB+ | Ausführliche Erläuterungen zu
11 Themen und in mehreren Sprachen verfügbar. Am Anfang des Kurses steht
ein Eingangstest, der weiter führt in die Lernkapitel, die
Schwierigkeiten bereitet haben. Dort warten Übungsaufgaben,
Trainingseinheiten und Quizze.
Die Angebote sind als Open Educational Resources unter CC BY oder CC
BY-SA Lizenz veröffentlicht. So können Sie als Lehrende das Material bei
Bedarf auch nachnutzen und verändern. ## Weiterlesen
Quellenangaben
leicht gemacht! – Der Lizenzhinweisgenerator
Wikipedia
und
Wikimedia
Commons sind sehr gute Quellen für Werke unter einer offenen
Creative
Commons-Lizenz und somit für OER. Neben Texten, Audios und Videos,
ist dort auch eine sehr umfangreiche Bildersammlung zur Nachnutzung zu
finden. Wenn Sie nun Bilder oder Fotos von Wikipedia oder Wikimedia
Commons nutzen möchten, fragen Sie sich vielleicht, wie die korrekte
Lizenzangabe dazu aussehen kann. Hier hilft der Lizenzhinweisgenerator
schnell weiter.
Lizenzhinweisgenerator
Mit nur wenigen Fragen leitet der Generator Sie zur vollständigen
Angabe, welche alle relevanten Bestandteile einer korrekten Lizenzangabe
enthält. Die fertige Lizenzangabe können Sie dann ganz einfach
kopieren.
Wie
funktioniert der Lizenzhinweisgenerator?
Zum Start kopieren Sie den Link eines Wikipedia- oder
Wikimedia-Bildes auf der
Startseite
des Lizenzhinweisgenerators in das entsprechende Feld. Der Generator
startet mit dem Klick auf „Los!“
Frage 1: Entscheiden Sie über die
Nutzungsart – Bietet der Kontext die Möglichkeit für
Hyperlinks? Dies ist wichtig, da der Lizenzhinweis je nach Auswahl
entweder eine verlinkte Lizenz oder den ausgeschriebenen Link zum
Lizenztext enthält. Nach der Auswahl gelangen Sie zur nächsten Frage. In
unserem Beispiel ist eine Online-Nutzung vorgesehen.
Frage 2: Soll das Bild in einem
Sammelwerk eingesetzt werden, d.h. wird mit dem Bild
ein Material erstellt, welches eine eigene geistige Schöpfung darstellt,
oder wird es einzeln genutzt (z.B. als Bild in einer Präsentation,
Collage o. Ä.)? Wir geben hier für unser Beispielbild “Einzeln” an.
Frage 3: Möchten Sie das Original
nutzen oder möchten Sie eventuell eine Bearbeitung
vornehmen? Bei unserem Beispiel bleibt es beim Original, daher geht es
direkt weiter zum Abschluss.
Fertig!
Die Lizenzangabe zum Bild aus unserem Beispiel
lautet gemäß unserer Eingaben nun: “sOER Frank,
OER
Nutzen,
CC
BY 2.0” und enthält somit alle notwendigen Angaben nach der
für OER maßgeblichen TULLU-Regel. Sie können diese Angabe nun auch
nachträglich noch in unterschiedlichen Versionen (Text, Plain Text und
HTML) kopieren und direkt verwenden.
Offene
Bildungsmaterialien (Open Educational Resources, OER) sind ein
strategisches Instrument, um dieses Ziel erreichen zu können:
Lehr-/Lernmaterialien sollen nicht auf die Nutzung in formalen
Bildungsinstitutionen beschränkt bleiben und nicht hinter
Bezahlschranken verschwinden. OER-Policies auf der politischen Ebene
oder auf der Ebene von Bildungseinrichtungen schaffen hierbei eine
Selbstverpflichtung, das eigene Handeln auf Offenheit und den freien
Zugang zu Bildung auszurichten und so eine schrittweise Umsetzung des
SDG 4 zu ermöglichen.
Erfolgsfaktoren für OER
Zwei Faktoren sind für den Erfolg von OER zentral: Zum einen muss das
Umfeld Anreize für die Produzenten von Lehrmaterialien bieten (z. B.
rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Förderung,
Unterstützungsangebote, sichtbare Mehrwerte für den eigenen Aufwand).
Zum anderen müssen Infrastrukturen für die Bereitstellung, das Auffinden
und die Nutzung von OER vorhanden sein (z. B. Plattformen,
Suchmaschinen, barrierefreier und kostenloser Zugang zu den
Angeboten).
OER-Policies versuchen, die notwendigen Rahmenbedingungen zu
schaffen. Sie beinhalten zumeist
das grundlegende Bekenntnis eines politischen Akteurs oder einer
Einrichtung zu offenen Bildungsmaterialien sowie die Aufforderung an die
Mitarbeitenden, OER zu unterstützen;
Hinweise auf eigene oder übergreifende Repositorien und Plattformen,
die zum Teilen von Inhalten zur Verfügung stehen;
Hinweise auf Supportleistungen, die für die Produzenten und
Nutzenden von OER angeboten werden;
Hinweise auf den rechtlichen Rahmen, in dem die Produktion und
Nutzung stattfinden. Hierbei wird in den meisten Fällen auf Creative-Commons-Lizenzen
zurückgegriffen.
Förderung von OER in NRW
In Nordrhein-Westfalen ist mit dem Open Resources Campus NRW (ORCA.nrw)
ein Landesportal im Aufbau, das die grundlegenden Infrastrukturen
schafft. Die einzelnen Hochschulen sind durch landesfinanzierte Mitarbeitende
im Netzwerk Landesportal ORCA.nrw zusammengeschlossen. Diese
Netzwerkstellen stellen hierbei die grundlegenden Supportfunktionen zur
Verfügung, um ein OER-förderliches Umfeld an den Hochschulen zu
ermöglichen. Sie schaffen und vernetzen didaktische Angebote an den
Hochschulen, informieren über Förderlinien sowie das Landesportal und
sensibilisieren Mitarbeitende, Lehrende und Studierende für OER. In
diesem Zuge haben sich seit 2022 eine Reihe von Hochschulen eine eigene
OER-Policy gegeben, die zum Teil weitere Policies flankieren (Open
Access, Open Science, Open Data). Einen Überblick über die Hochschulen
und Links zu den Policies finden Sie auf den Seiten
des Landesportals ORCA.nrw.
Aufmerksamkeit wecken für eine offene
Lehr-/Lernkultur
Damit ist aber eine zweite wichtige Dimension von OER-Policies
angesprochen: sie schaffen nicht nur günstige Rahmenbedingungen, sondern
sie machen auch auf das Thema OER aufmerksam. Dies gilt bereits für den
Prozess der Einführung einer solchen Policy: Auf der Leitungsebene, bei
den Lehrenden und den Studierenden bekommt das Thema Offenheit so
Aufmerksamkeit. Dies ist für die Wirkung von OER zentral, denn: OER sind
kein Selbstzweck; sie leben von der Kooperation und Kollaboration und
können nur so ihre Mehrwerte für alle entfalten. Eine offene Lehr- und
Lernkultur (Open Educational Practices, OEP) setzt voraus, dass
Akteur*innen zueinander finden. Durch den Prozess der Ausarbeitung einer
OER-Policy werden im Idealfall viele Akteur*innen zusammengebracht, um
sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und erfahren so von anderen, mit
denen eine Zusammenarbeit möglich ist.
Angebot zum Austausch: Die
ORCA.nrw-Netzwerkstellen
Wenn Sie nun Ihre Antworten auf die Eingangsfragen wiederaufgreifen:
hat Ihre Hochschule eine OER-Policy? Formuliert diese
Unterstützungsleistungen, auf die Sie bereits zurückgegriffen haben?
Unabhängig davon, wie die Antwort ist, laden wir Sie ein, in Kontakt mit
Ihrer Netzwerkstelle zu
treten: Sie kann Sie über die Entwicklungen und Unterstützungsleistungen
an Ihrer Hochschule informieren und freut sich ebenso über Ihre
Anregungen und Unterstützung, auch Ihre Hochschule ein Stück offener zu
gestalten. Denn: trotz aller politischen Ambitionen – Offenheit geht
insbesondere von jeder Einzelnen und jedem Einzelnen von uns aus.
Unterstützen auch Sie den Wandel zu einer offenen Lehr- und
Lernkultur!
Nützliche
Informationen
UNESCO / Commonwealth of Learning 2019: “Guidelines on the
development of open educational resources policies”. Online unter: https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000371129
(abgerufen 10.10.2023).
twillo.de: “OER-Policy”.
Umfangreiches Informationen des niedersächsischen Landesportals
inklusive einer OER-Musterpolicy. Online unter: https://www.twillo.de/oer/web/oer-policy/ (abgerufen
10.10.2023)
Coolidge, Amanda / DaMarte, Daniel 2016: “OER Policy Development
Tool”. Online unter: https://policy.lumenlearning.com/ (abgerufen
10.10.2023).
Lizenzhinweis: Alexander Kobusch und Elisabeth Scherer für
das
Netzwerk
Landesportal ORCA.nrw, veröffentlicht in der Community of Practice
ORCA.nrw am 23.10.2023,
CC
BY 4.0
EILD.nrw:
Entwicklung von Inhalten für die Lehre im Fach Datenbanken
EILD.nrw: Entwicklung von Inhalten
für die Lehre im Fach Datenbanken
Im OERContent.nrw-Projekt EILD
wurden offene Bildungsmaterialien für das Fach „Datenbanken” entwickelt.
Beteiligt waren die FH Dortmund, HS Bonn-Rhein-Sieg, HS Düsseldorf und
TH Köln. Dabei ist eine beeindruckende Sammlung an Lehr-/Lernmaterial
zusammengekommen. Insgesamt wurden über 100 Lehrvideos, 10 interaktive
Präsentationen, 12 interaktive Trainingstools, 7 programmierbare Tools
und ganze 5 LMS-Kurse an ORCA.nrw übergeben.
Sortiert sind die Materialien nach den Lernmodulen des
Datenbank-Entwicklungszyklus von 1. „Konzepte von Datenbanksystemen” bis
9. „Datenanalyse”.
Entwicklungszyklus
Sie decken die Themen von Grundvorlesungen im Fach „Datenbanken” ab.
Teilweise gibt es darüber hinaus weiterführende Lehrmaterialien, die
sich am Master-Niveau orientieren. Studierende und Lehrende können so
leicht passende Materialien zum jeweiligen Thema/Wissensstand
finden.
Die Lehreinheiten und -materialien werden in den Partnerhochschulen
bei jährlich ca. 1.000 Studierenden eingesetzt. Um die Qualität der
Materialien zu sichern, wurden u. a. Befragungen und
Evaluationsverfahren unter Lehrenden und Studierenden dieses Faches
durchgeführt. Das gewonnene Feedback wurde bei der Entwicklung der OER
einbezogen.
Alle Materialien von EILD sind unter der Lizenz CC BY SA
4.0 bei ORCA.nrw zu finden. Die
interaktiven Trainer und programmierbaren Tools werden dabei auf Github als Repositorium zur
Verfügung gestellt.
Weiterlesen
Ausführlichere Informationen zum Projekt gibt es auf der Projektseite.
Hier gibt es auch eine Auswahl aus den Materialien zum
Ausprobieren.
Thomas C. Rakow: Die Entwicklung von Lehrinhalten im Fach
Datenbanken. In: Wojciechowski, M. (Hrsg.): Forschungsreport 2022,
Hochschule Düsseldorf, Düsseldorf 2023, S. 112-113.
Und
wo soll die hin? Infos und Tipps zur Platzierung von Lizenzangaben
Sie haben Materialien erstellt, die Sie unter einer offenen Lizenz
veröffentlichen möchten, oder verwenden fremde OER, und fragen sich nun,
wo Sie die Lizenzangabe(n) platzieren sollten? Dieser Beitrag gibt Ihnen
Hinweise und Tipps, um diese Frage zu beantworten.
Soviel vorab: Die Organisation Creative Commons gibt
selbst keine genauen Vorgaben, wo die Lizenzangaben platziert sein
müssen. Man kann sich jedoch an zwei Prinzipien
orientieren:
Die Lizenzangabe(n) ist/sind so platziert, wie es für das
jeweilige Format angemessen erscheint.
Die Lizenzangabe(n) ist/sind so angebracht, dass leicht zu
erkennen ist, was unter welcher Lizenz steht. Im besten Falle
steht die Lizenzangabe nah am entsprechenden Inhalt.
Hier einige Beispiele für Ihre Praxis:
Bei Bildern und Fotos bietet es sich an, die
Lizenzangabe direkt in die Bildunterschrift einzufügen.
Bei digitalen Dokumenten (auch:
Präsentationsfolien) o. Büchern, die als Ganzes
lizenziert sind, kann die Lizenzangabe bspw. gut in einem Impressum
untergebracht werden. Alternativ können Sie die Lizenzangaben in einem
deutlich gekennzeichneten Anhang zusammenfassen. Bei einzelnen
Arbeitsblättern ist auch die Fußnote ein angemessener Ort.
Bei Video und Audio gibt es vielfältige
Möglichkeiten. So kann man die Lizenzangabe(n) z. B. im Abspann des
Videos integrieren sowie in Form einer textlichen
Beschreibung bei/unter dem Video platzieren. Bei Audios
wie z.B. Podcasts bietet es sich an, die Lizenzangabe mündlich
einzusprechen; Details wie der Link zum Lizenztext können ausgelagert
werden (z. B. in Schriftform beim Audio bzw. auf einer speziellen
Website).
Tipp: Beispiele für Lizenzangaben bei verschiedenen
Formaten finden Sie im Wiki
von Creative Commons.
Auf
zur Schnipsel-Jagd! Legevideos für OER produzieren
Videos mit Legetechnik sind eine anschauliche und kreative Form der
Visualisierung für komplexe Inhalte. Für den Einsatz in der
Hochschullehre und damit auch für die Produktion von Open Educational
Resources (OER) sind Legevideos daher sehr beliebt. Doch was brauche ich
für ein solches Projekt? Wie starte ich am besten, und welche
Fallstricke gibt es?
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Software-Produkte, die
vorgefertigte Lösungen für solche Videos bieten, in der Regel nicht für
die Produktion von OER nutzbar. Eine sichere Lösung ist es daher,
Legevideos analog zu produzieren – mit ausgeschnittenen Illustrationen
und einem Kamera-Setup. Wie das gelingen kann, berichtet die
ORCA.nrw-Netzwerkstelle Dr. Elisabeth Scherer in einem Blog-Beitrag auf
ORCA.nrw.
Bildnachweise: Die Bilder in diesem Beitrag zeigen zwei
verschiedene Setups für die Produktion von Legevideos (Fotos: Elisabeth
Scherer, Lizenz CC BY
4.0).
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht einen Online-Kurs zu
erstellen? Möchten Sie in diesem offene Bildungsressourcen nutzen oder
ihn unter einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen?
Offene Bildungsressourcen nutzen: Neben selbst
erstellten Inhalten können – unter Beachtung der Lizenzbedingungen –
auch OER zum Einsatz kommen. Die OER-Planungshilfe
unterstützt Sie Schritt für Schritt bei der Einbindung von
Fremdmaterialien in Kursen und thematisiert typische Stolperfallen.
Mögliche Quellen für OER:
Über die ORCA.nrw-Suche finden
Sie frei verfügbare Ressourcen aus unterschiedlichen Fachbereichen.
Überarbeitung und Nachnutzung erleichtern: Ist Ihr
Kurs aus unterschiedlichen Materialien (z.B. Texten, Grafiken, Videos,
interaktiven H5P-Elementen) zusammengesetzt, hat dies den Vorteil, dass
Nachnutzende Elemente problemlos austauschen können. Neben dem gesamten
Kurs, können Sie auch zusätzlich die einzelnen Bestandteile zum Download
bereitstellen.
Idealerweise hinterlegen Sie Lizenzangaben direkt am jeweiligen
Element.
Bitte achten Sie bei allen Lizenzangaben darauf, dass diese
vollständig, gut auffindbar und möglichst auch maschinenlesbar sind.
Dafür eignen sich z.B. die Metadaten.
Vom Gesamtkurs: Bitte achten Sie bei der Vergabe
der Gesamtlizenz auf mögliche Restriktionen, die sich durch die
Verwendung von Fremdmaterialien ergeben können. Weiterführende
Informationen bietet erneut die OER-Planungshilfe.
Bildnachweise: Die Grafik “Der Gold-Standard für Onlinekurse
als OER” stammt von Jula Henke, Agentur J&K – Jöran und Konsorten
für OERinfo, Informationsstelle OER und steht unter der Lizenz CC BY
4.0
Über
geteilte Lehrmaterialien sprechen und sie teilen: Schätze von
OER-Fachtagen
In den letzten zwei Jahren wurden in NRW 6 OER-Fachtage mit
unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten durchgeführt:
Naturwissenschaften,
Ingenieurwissenschaften,
Lehrkräftebildung,
Sprachwissenschaften,
Gesundheit und
Sportwissenschaften.
Im Rahmen dieser Fachtage haben Lehrende ihre Lehrprojekte
vorgestellt und konnten sich mit Gleichgesinnten über Vorteile des
Veröffentlichens ihrer Lehrmaterialien (als OER), über
Gelingensbedingungen, aber auch über Herausforderungen und
Lösungsansätze austauschen.
Wenn Sie Interesse an den vorgestellten Projekten haben, finden Sie
eine Dokumentation
der OER-Fachtage auf ORCA.nrw. Über manche Fachtage erhalten Sie
einen Überblick anhand von Projektkurzbeschreibung und Ansprechpersonen,
bei manchen ist eine sehr ausführliche Dokumentation mit Präsentationen,
Projektergebnissen und Videos zu finden.
Schauen Sie vorbei! Vielleicht finden Sie OER-Schätze für Ihre eigene
Lehre oder sogar einen Kooperationspartner oder Kooperationspartnerin
für zukünftige Projekte.
Information zum
Beitrag
Bildnachweise: Die Grafik in diesem Beitrag, “Alles für
Alle” stammt von Frank Homp und ist lizenziert unter der Lizenz CC BY 2.0
Quelle: Flickr.
Material-Tipp:
OER zu Methoden qualitativer Sozialforschung
In der qualitativen Sozialforschung gibt es vielfältige Materialien
zu bearbeiten, für die unterschiedliche Analysemethoden zum Einsatz
kommen. Für Studierende ist die Orientierung und Auswahl nicht immer
ganz einfach. Bisher gab es kaum digitale Materialien, die bei der
Entwicklung dieser Methodenkompetenz unterstützen.
Abhilfe schaffen die praxisnahen Videos aus dem Digi-Fellows-Projekt
von Dr. Bettina Ülpenich (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf). Darin
geht es unter anderem um die Methodologie der Grounded Theory und um
Narrationsanalyse. Ülpenich zeigt an konkreten Beispielen aus Interviews
auf, welche einzelnen Schritte in der Analyse genommen werden. Dabei
gibt sie auch hilfreiche Hinweise auf die Grundlagenliteratur und nutzt
sehr übersichtliche grafische Darstellungen.
Die Materialien können in Unterrichts-Szenarien (z.B. Inverted
Classroom) eingesetzt werden, sie eignen sich aber auch sehr gut für das
Selbststudium.
Wie
können wir Open Educational Practices fördern?
Beitrag des Netzwerks ORCA.nrw beim DiKuLe-Symposium in
Bamberg (21.–22. März 2024)
Morgen startet das diesjährige Symposium des Projekts DiKuLe – Digitale Kulturen der
Lehre entwickeln – in Bamberg. Schwerpunkt der Veranstaltung ist die
moderne Gestaltung von Lehr- und Lernkulturen an Hochschulen. Dabei
werden verschiedene Ebenen adressiert: Hochschule (z.B. Strategien,
Studiengangsentwicklung), Lehre (z.B. Qualifizierung der Dozierenden,
Lehrformate) und Rahmenbedingungen (z.B. rechtliche Vorgaben, technische
bzw. technologische Ausstattung).
Das Netzwerk Landesportal ORCA.nrw beschäftigt sich in seinem Beitrag
in der Session “Gestaltung von Transferansätzen” damit, wie eine Kultur
des Teilens durch OER hochschulübergreifend vorangebracht werden kann.
Dabei stützen sich die fünf Netzwerkerinnen, die den Beitrag eingereicht
haben, auf eine Umfrage unter Lehrenden in NRW sowie auf Erfahrungen aus
dem Netzwerk ORCA.nrw. Alle Netzwerk-Mitarbeiter*innen sind an ihren
Hochschulen als OER-Berater*innen tätig und kennen die Bedarfe der
Lehrenden – und die Bedingungen, unter denen sich Open Educational
Practices entfalten können.
Die Erkenntnisse des Netzwerks ORCA.nrw sind in einem kurzen
Legevideo zusammengefasst, das Sie auf dem TIB AV-Portal finden (siehe
Link unten). Eine wissenschaftliche Veröffentlichung dazu folgt in
Kürze.
Offene Software und Dateiformate nutzen: Um Ihren
Podcast aufzunehmen und zu schneiden, können Sie Open Source-Software
wie Audacity und Ultraschall verwenden. Als Dateiformat für die
Bereitstellung des Podcasts bieten sich offene Dateiformate wie MP3 oder
Ogg an.
Die passende Lizenz wählen: Lizenzieren Sie den
Podcast idealerweise unter einer möglichst offenen Lizenz wie CC0 oder CC BY. Den Lizenzhinweis können Sie in den Shownotes
platzieren, damit er maschinenlesbar ist. Theoretisch könnte der
Lizenzhinweis innerhalb des Podcasts auch gesprochen werden, doch ist
das kein übliches Vorgehen, weil der Link zur Lizenz dann vorgelesen
werden müsste und der Lizenzhinweis nicht mehr maschinenlesbar
wäre.
Metadaten pflegen: Ausführliche Metadaten
verbessern die Auffindbarkeit des Podcasts.
Freien Zugang gewähren: Idealerweise können Sie den
Podcast auf Ihrer eigenen Website anbieten oder frei zugängliche
Plattformen wie Soundcloud nutzen. Um eine möglichst große
Reichweite zu erzielen, können Sie ihn auch in OER-Repositorien, die an
den OERSI-Suchindex angebunden sind (z.B. twillo),
hinterlegen. Eine zusätzliche Veröffentlichung bei kommerziellen
Anbietern wie Spotify wäre ebenso denkbar. Bitte beachten Sie stets die
Nutzungsbedingungen der Anbieter.
RSS-Feeds anbieten: Ermöglichen Sie den Hörer*innen
Ihres Podcasts diesen über einen RSS-Feed zu abonnieren, um über neue
Folgen informiert zu werden.
Nachnutzung erleichtern: Um Interessierten die
Nachnutzung Ihres Podcasts zu vereinfachen, können Sie als zusätzlichen
Service das Schnittprojekt und die zugehörigen Dateien zum Download
anbieten. Nachnutzende können dann mit wenig Aufwand z.B. die
Hintergrundmusik anpassen.
In diesem Video fasst Gabi Fahrenkrog nochmals
wichtige Hinweise zur Veröffentlichung von Podcasts als OER zusammen: Das Video zum
Gold-Standard für OER bei Podcasts ## Information zum Beitrag
Bildnachweise: Die Grafik “Der Gold-Standard für
Podcast als OER” stammt von Jula Henke, Agentur J&K – Jöran und
Konsorten für OERinfo, Informationsstelle OER und steht unter der Lizenz
CC BY 4.0
CC-Lizenzen
zurücknehmen oder ändern - Geht das überhaupt?
Sie haben ein Material unter einer CC-Lizenz veröffentlicht. Im
Nachhinein sind Sie jedoch nicht ganz glücklich mit der Lizenzwahl und
würden gerne eine offenere Lizenz für Ihr Material vergeben. Doch ist
das möglich?
Lässt sich die ursprüngliche CC-Lizenz widerrufen
oder aufkündigen?
Nein, Änderungen an der ursprünglichen Lizenz sind
nicht möglich:
Die Gültigkeit einer Lizenz bleibt nach Veröffentlichung des
Materials bestehen und kann nicht zurückgenommen werden. Geschlossene
CC-Lizenzverträge lassen sich somit nicht widerrufen oder kündigen. Das
Positive daran: Nachnutzende können sich somit stets auf die Bedingungen
der Lizenzen verlassen und die jeweiligen Materialien gemäß der
Lizenzbestimmung verwenden.
Haben CC-Lizenzen ein Ablaufdatum?
Nein, denn:
CC-Lizenzen sind gekoppelt an den Urheberrechtschutz und können
somit nicht mit einem Ablaufdatum versehen werden. Eine CC-Lizenz
erlischt parallel zum Ende des Urheberrechtsschutzes, also erst 70 Jahre
nach dem Tod der Urheber*innen.
Gibt es nach der Veröffentlichung trotzdem einen Weg, das
Material als Urheber*in offener zur Verfügung zu stellen?
Ja, den gibt es:
Offener ist immer gut! Als Urheber*in können Sie z.B. das
ursprünglich unter einer restriktiven CC BY NC ND - Lizenz
veröffentlichte Material erneut unter einer offeneren Lizenz, wie z.B.
CC BY publizieren und teilen. Damit wird die ursprüngliche Lizenz
natürlich nicht ungültig, aber Sie geben Nachnutzenden die Möglichkeit,
dieses neu lizenzierte Material zu bearbeiten, anzupassen und in
verschiedenen Kontexten zu verwenden, so lange Sie als Urheber*in
genannt werden.
Wichtiger Hinweis: Im umgekehrten Fall, also die
Vergabe einer restriktiveren Lizenz als für das ursprünglich
veröffentlichte Material, ist nicht möglich.
Empfehlung
Vor der Veröffentlichung von OER-Materialien sollten
Sie daher genau prüfen, welche Lizenz für das jeweilige Material die
beste Passung hat und welche Konsequenzen mit der
gewählten Lizenzierung einhergehen. Ein Material,
welches in unterschiedlichen Lizenz-Varianten im Umlauf ist, kann zu
Unsicherheiten bei den Nachnutzenden führen. Dies kann
eine Weiterverwendung der Materialien
erschweren. Diese Infografik von OERinfo kann Ihnen bei
der Entscheidungsfindung behilflich sein.
Einfach
zeichnen: Visualisieren mit Sketchnotes für OER
Visualisierungen sind ein wichtiges unterstützendes Element bei der
Erstellung von Lehr-Lernmaterialien. Einfache Illustrationen selbst zu
zeichnen ist weniger schwer als viele denken: Im letzten Termin der vom
Netzwerk Landesportal ORCA.nrw organisierten Workshop-Reihe „Praxiswerkstatt OER” am 27. Februar
zeigte Eva-Maria Schumacher (Constructif) den über 30 Teilnehmenden, wie
sie mit wenigen Strichen eigene Sketchnotes kreieren können.
ORCA.nrw-Netzwerker Frank Homp erläuterte, wie solche Zeichnungen für
OER nutzbar gemacht werden können. Einige der Tipps aus dem Workshops
finden Sie nun in einem Artikel zu Sketchnotes und OER auf dem
ORCA.nrw-Blog (Link siehe unten).
Material-Tipp:
“KI für alle” – OER-Materialien zur Entwicklung von KI-Kompetenzen
Das Projekt “KI für
alle: Einführung in die Künstliche Intelligenz” des Heine-Center for
Artificial Intelligence (HeiCAD) stellt ein umfangreiches Lernangebot
zur Entwicklung von KI-Kompetenzen auf dem KI-Campus bereit. Nun hat das
Projekt seine Materialien auch als Open Educational Resources (OER)
veröffentlicht.
Um was geht es bei “KI für alle”?
“KI für alle” vermittelt niederschwellig die Grundlagen der
Künstlichen Intelligenz und ist für Personen ohne Vorkenntnisse
geeignet. In den fünf thematischen Strängen Theorie, Programmieren,
Ethik/Recht, Daten und Anwendung wird aus unterschiedlichen Perspektiven
in das Thema eingeführt. Kurze Videos vermitteln ein tiefgründiges
Verständnis darüber, was Künstliche Intelligenz ist, welchen Stand die
aktuellen Verfahren derzeit haben und wie KI-Technologien einzuordnen
sind.
“KI für alle” als Selbstlernkurs
Im Kurs auf dem KI-Campus sind die Videos in 14 kleinere
Lerneinheiten mit Quizzes integriert, die es allen Interessierten
ermöglichen, sich im Selbststudium wöchentlich diesem komplexen Feld zu
nähern. An der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf können Studierende
das Lernangebot im Rahmen einer Lehrveranstaltung absolvieren und als
Studienleistung anrechnen. Mittlerweile haben außerdem Studierende der
HU Berlin und der Uni Duisburg-Essen die Möglichkeit, den Kurs ins
Studium einzubringen. Wer “KI für alle” in die eigene Lehre integrieren
möchte, kann sich bei dem Projektteam melden (Mail an “KI für alle”).
Die Materialien als OER
Über die Sammlung “KI für alle” auf twillo können diese Videos, die
unter der Lizenz CC BY 4.0 stehen, sowie eine dazugehörige
Handreichung nun zusätzlich heruntergeladen und individuell nachgenutzt
werden. Außerdem sind die Videos in einer Youtube-Playlist
veröffentlicht.
Der
Gold-Standard zu (interaktiven) Arbeitsblättern und Übungen als OER
Arbeitsblätter und interaktive Übungen sind oft aus unterschiedlichen
Materialien zusammengesetzt (z.B. aus Texten, Bildern und Videos). Zu
diesen einzelnen Materialarten finden Sie spezifische
Goldstandard-Artikel auf OERinfo. Um interaktive Übungen zu
erstellen und diese als OER zu veröffentlichen, können Sie darüber
hinaus spezialisierte Software-Lösungen nutzen.
Mögliche
Kriterien bei der Software-Auswahl:
Kostenfreie Alternativen bevorzugen: Greifen Sie
idealerweise auf kostenlose, gut dokumentierte OpenSource-Software
anstatt auf proprietäre Angebote wie Articulate-Produkte oder Adobe
Captivate zurück. Hilfreich ist es, wenn zusätzlich die Möglichkeit
besteht sich mit den Entwickler*innen und/oder der Community zur
Software auszutauschen (z.B. in Foren).
Metadaten/Lizenzinformationen pflegen: Achten Sie
bei der Wahl der Software darauf, dass diese das Hinterlegen von
Metadaten unterstützt.
Barrierefreiheit und Usability mitdenken:
Entscheiden Sie sich für eine Software, die von allen Personen, die an
der Materialerstellung beteiligt sind, leicht und barrierefrei bedient
werden kann. Darüber hinaus sollte die Software ermöglichen
barrierefreie Inhalte zu erstellen (z.B. Bereitstellung von Untertiteln
für Videos). Tipp: Hinweise dazu, wie beispielsweise H5P-Inhalte
barrierefrei gestaltet werden können, erhalten Sie auch auf der [Website
des Kompetenzzentrums digitale
Barrierefreiheit.nrw](https://barrierefreiheit.dh.nrw/barrierefreiheit/tipps-zur-digitalen-barrierefreiheit/checkliste/universal-design-for-learning-udl
” Website des Kompetenzzentrums digitale Barrierefreiheit.nrw”)
Offene Standards wählen: Um sicherzustellen, dass
Ihr Material mit unterschiedlichen Betriebssystemen und Browsern
kompatibel ist und problemlos genutzt und geremixed werden kann, ist die
Verwendung von offenen Standards wie HTML5 und JavaScript
empfehlenswert.
Bei Bedarf: Eigene Infrastruktur nutzen: Software,
die Sie auf eigenen Computern oder Webservern betreiben können, bietet
Ihnen das höchste Maß an Unabhängigkeit.
Software-Tipps
für das Erstellen von Arbeitsblättern und interaktiven Übungen:
H5P: Bietet mehr als 50 unterschiedliche
Inhaltstypen, um Wissen in Form von (interaktiven) Übungen zu vermitteln
und zu überprüfen.
Tutory: Ermöglicht das Zusammenstellen von
Arbeitsblättern in einem Baukastenprinzip.
Glitch: Erlaubt als Code-Editor das
Erstellen und Remixen von interaktiven Übungen. Da existierende
Anwendungen angepasst und zusammengefügt werden können, bietet es einen
niedrigschwelligen Einstieg in das Programmieren.
Im Rahmen des Netzwerks des Landesportals ORCA.nrw hat
sich schon früh die AG OER Policies gegründet; zum Austausch und zur
Zusammenarbeit rund um das Thema OER Policies.
In diesem Rahmen sind in den letzten Jahren zwei Tools
entstanden.
die OER Policy Map (für NRW)
das OER Policy Kit.
Sie sollen dazu dienen, das Thema OER Policy an Hochschulen
voranzubringen oder Menschen zu unterstützen, die sich dieses Ziel auf
die Fahnen geschrieben haben.
Was ist eine
OER Policy?
Unter OER Policy wird in diesem Beitrag und in den hier beschriebenen
Tools ein Dokument verstanden, in dem sich eine Hochschule dazu
äußert, wie sie sich zu Open Educational Resources (OER) und einer damit
verbundenen “Kultur des Teilens” positioniert. In der Regel beschreibt
die Hochschule hier
was sie unter OER versteht
welche Potenziale sie damit verbindet
welche Ziele sie damit erreichen und welche Zielgruppen sie
ansprechen will
welche Maßnahmen sie ergreifen will, um die Potenziale auszuschöpfen
und die Ziele zu erreichen.
Dieses Verständnis, d.h. Policy = Dokument, wird nicht
überall geteilt. In der englischsprachigen Literatur wird unter (OER)
Policy oft eher eine Strategie verstanden bzw. ein abstrakterer Begriff
als das, was wir in den Tools unter OER Policy verstehen. Als Literatur
empfiehlt sich hierzu die Guidelines
on the development of open educational resources policies
(UNESCO, 2019). Ein hilfreiches aber auch sehr umfangreiches Dokument
zum Thema OER Policy. Daher gibt es im im Policy Kit eine kurze Erläuterung und ein Walkthrough.
In der deutschsprachigen OER Community hat sich, soweit ich das
beurteilen kann, jedoch die Gleichsetzung: OER Policy =
Dokument durchgesetzt.
Eine
Map sie zu finden (die OER Policy Map)
Wer gerade erst anfängt sich mit dem Thema OER Policy
auseinanderzusetzen, hat wahrscheinlich die Frage im Kopf: “Wie haben
die anderen das gemacht?” So ging es mir jedenfalls. Also machte ich
mich auf die Suche nach einem Verzeichnis oder einer Datenbank, die mir
fein säuberlich alle (deutschsprachigen) Policies auf einem
Silbertablett präsentierte. Fündig geworden bin ich leider nicht
(Suprise!). Am nächsten kam hierbei die OER
World Map (Danke Jan Neumann!), die zu meinem Bedauern aus
verschiedenen Gründen nicht infrage kam. Ein Grund war, dass die Map zu
dem Zeitpunkt kurz vor der Abschaltung stand. Mittlerweile ist ihr Relaunch jedoch beschlossene Sache.
Die Karte zeigt zum einen alle Hochschulen der DH.NRW und zum
anderen, welche dieser Hochschulen eine OER-Policy verabschiedet haben
oder noch in Vorbereitung sind. Darüber hinaus zeigt die Karte, welche
ORCA-Netzwerkstelle an welchem Standort tätig ist.
Neben Niedersachsen ist
NRW übrigens das einzige Bundesland, das ein solches
OER-Policy-Monitoring betreibt (Stand 2024-04-23). Die Karte wird als
Open Source auf GitHub
zur Verfügung gestellt und kann somit für ähnliche oder andere Zwecke
weiterverwendet werden
Unsere Idee: Jeder Policy-Entwicklungsprozess, den eine Hochschule
bzw. die daran beteiligten Personen durchlaufen, ist individuell und
gespickt mit einer Vielzahl von (wertvollen) Erfahrungen für diejenigen,
die sich noch auf den Weg machen wollen/müssen. Aus diesem Impuls heraus
hat sich Ende 2023 eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie besteht aus den
ORCA.nrw Netzwerkstellen Irina Hörmann, Frank Homp und Stefanie Legler
sowie aus Nachbarinnen von Twillo und der HAWK
Hildesheim/Göttingen/Holzminden.
Unser Ziel: einen Leitfaden für die Entwicklung einer OER Policy zu
entwickeln. Also eine Art “OER Policy Policy”. Das Zitat stammt von
Yulia Loose, Urheberin der OER Musterpolicy, auf
die sicherlich viele Policyentwickler:innen aus NRW und Niedersachsen
zurückgegriffen haben.
In diesem
Video beschreibt Frank Homp in 45 Sekunden das OER Policy-Kit.
Bei der Entwicklung standen 2 Aspekte im Vordergrund:
Es gibt viele verschiedene Vorgehensweisen und keinen Königsweg,
aber viele Erfahrungen von “Dingen, die funktioniert haben”.
die Wege sind oft verzweigt/verschlungen/zirkulär und nicht einmal
der Ausgangspunkt ist für alle gleich.
Diesen beiden Bedingungen wollten wir gerecht werden, weshalb wir uns
für einen digitalen Leitfaden entschieden haben,
der es den Leser:innen erlaubt, innerhalb dieses Dokuments zu springen,
so wie es z.B. auch in einem Wiki möglich ist. Die einzelnen Schritte
des Entwicklungsprozesses sind unterschiedlich miteinander verknüpft,
weshalb Linearität in der Entwicklung (oft) nicht gegeben ist. Diesem
Umstand soll das Kit Rechnung tragen.
Darüber hinaus haben wir die Absicht und die Möglichkeit, weiter am
Kit zu arbeiten.
Daher freut sich das OER Policy KIT Team über jedes Feedback zum Kit und über Ihre und eure Erfahrungen
bei der Entwicklung einer OER Policy bzw. zum Thema OER im
Allgemeinen.
Denn eine solche Policy (also das Dokument) steht nicht für sich
allein, sondern ist ein Bekenntnis einer Hochschule zu OER und einer
Kultur des Teilens. Daher ist das Kit für alle interessant, die sich mit
OER in der Hochschulbildung beschäftigen.
Bildnachweise: - Bild: “Roadmap OER-Policy Prozess” von
Frank Homp und Stefanie Legler ist lizenziert unter CC BY 4.0
- Bild “Startschuss OER Policy (2)” von sOER Frank via
Flickr
ist lizenziert unter CC BY 4.0 - Screenshot; “ORCA.NRW karte” von Frank
Homp und Marko Wenzel ist lizenziert unter CC BY-SA 4.0
Künstliche Intelligenz (KI) ist aktuell ein präsentes Thema in vielen
Diskussionen im Hochschulkontext. Insbesondere die rechtliche
Betrachtung wirft einige Fragen auf. Dieser Beitrag fasst aktuelle
urheberrechtliche Einordnungen zusammen und geht dabei auf die Punkte
ein, die für die Erstellung und Nachnutzung von Open Educational
Resources (OER) relevant sind.
Darf
ich KI-Output in meinem OER-Material verwenden?
Ja, wenn die Ausnahmen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist der
Output einer KI nicht urheberrechtlich geschützt. Eine KI ist keine
natürliche Person und kann deshalb keine Urheberin sein. Auch die
betreibende Firma oder das Entwicklungsteam sind keine Urhebenden, was
in der Regel auch in den Nutzungsbedingungen der KI so festgehalten
wird. KI-Output ist generell also gemeinfrei und kann in OER verwendet
werden. Wird der KI-Output 1:1 übernommen, sollte er bei Verwendung mit
dem Public Domain Mark versehen werden und der KI-Gebrauch sollte
kenntlich gemacht werden, beispielsweise so:
Dieser Text ist ein Beispieltext, der von ChatGPT generiert
wurde. Er demonstriert die Fähigkeit des Modells, prägnante und
relevante Informationen zu liefern. Mit ChatGPT können Sie Texte für
verschiedene Zwecke erstellen.
Die urheberrechtliche Einordung von KI-Output ändert sich, wenn der
Output bereits bestehendem Material ähnelt. Fremde Inhalte behalten den
Urheberrechtsschutz auch dann, wenn diese über eine KI reproduziert
werden. Vor der Einbindung von KI-Output in OER sollte deshalb geprüft
werden, ob sich bestehendes Material finden lässt, dessen
Urheberrechtsschutz durch die Verwendung des KI-Outputs verletzt werden
könnte. Eine Möglichkeit dafür, ob ein Bild bereits in gleicher oder
sehr ähnlicher Weise existiert, ist die Rückwärtssuche über
Suchmaschinen. Diese Überprüfung sollte durch Screenshots dokumentiert
werden, sodass die Bemühung im Ernstfall nachgewiesen werden kann.
Was
gilt, wenn ich den KI-Output bearbeite?
Wenn der KI-Output bearbeitet wird, verändert sich auch der
Urheberrechtsanspruch. Je mehr eigene Anteile in die Bearbeitung des
Outputs fließen, desto wahrscheinlicher wird man selbst Urheber*in des
Endergebnisses. Die KI ist in solchen Fällen eher als Werkzeug zu
betrachten, mit dem die Nutzenden Material mit kreativem Mehrwert
erstellen. Nutzer*innen haben dann die Wahl, wie sie das entstandene
Material lizenzieren möchten und ob sie es in OER verwenden.
Wie
verbindlich sind diese Angaben?
Die aufgeführten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, da sie
aus nicht-juristischer Perspektive zusammengetragen wurden, um einen
Überblick der aktuellen urheberrechtlichen Situation in Zusammenhang mit
KI und OER abzubilden. Vieles zur Thematik Urheberrecht und KI ist
derzeit noch offen. Die rechtliche Einordnung kann sich perspektivisch
verändern, ebenso wie die Nutzungsbedingungen von KIs. Vor der
Einbindung von KI-Output in OER ist es deshalb wichtig, die aktuelle
Diskussion und die Nutzungsbedingungen der verwendeten KI im Blick zu
haben.
Folge 4: Rechtliche Aspekte bei der Nutzung generativer KI
für OER Das Video “Rechtsfragen in Zusammenhang mit Künstlicher
Intelligenz und OER” von Julian Albrecht mit ORCA.nrw für das Projekt
KI-NEL-23-NRW steht unter einer CC BY 4.0
Lizenz
Folge 8: OER, generative KI und freie Lizenzen Das
Video “OER, generative KI + freie Lizenzen” von Fabian Rack mit ORCA.nrw
für das Projekt KI-NEL-23-NRW steht unter einer CC BY 4.0
Lizenz
Folge 9: KI-Modelle mit OER trainieren & mit fremden
Inhalten prompten Das Video “Folge 9: KI-Modelle mit OER
trainieren & mit fremden Inhalten prompten” von Fabian Rack mit
ORCA.nrw für das Projekt KI-NEL-23-NRW steht unter einer CC BY 4.0
Lizenz
Offene
Lehrmaterialien für Bildung durch nachhaltige Entwicklung in
pädagogischen Studiengängen
Im Projekt BNE-OER haben
die drei Hochschulen Universität zu Köln (UzK), Hochschule Südwestfalen
und Bergische Universität Wuppertal offene Lehr-Lernmaterialien
entwickelt, die (angehende) Pädagog*innen, dabei unterstützen sollen,
mithilfe des Konzepts „Bildung für nachhaltige Entwicklung” (BNE)
Schüler*innen zum nachhaltigen Denken und Handeln zu befähigen. Dabei
sind die Materialien für Studierende mit dem Studienziel Frühpädagogik
genauso nutzbar wie für angehende Lehrkräfte der Primar- und
Sekundarstufe.
Die Lerneinheiten für die Sekundarstufe finden Sie in der offenen
Lernumgebung der UzK, hier können Sie sich zum Beispiel das Thema „Nachhaltiger
Konsum” anschauen. Die OER für die Frühpädagogik und Primarstufe
sind auf der Projektseite (u.a. als
H5P-Elemente) einsehbar und durchlaufbar. Die Studierenden für das
Grundschullehramt können bspw. etwas über die Vermittlung des Themas
„Mobilitätswende” erfahren, die Frühpädagog*innen lernen u.a. das Thema
„Heimischer Wald” kennen.
Mikroskope erlauben es, Strukturen sichtbar zu machen, die dem bloßen
Auge verborgen bleiben. Das Projekt UDE
BioSLiDES, das an der Universität Duisburg-Essen verankert ist,
ermöglicht es, von Zuhause aus in die Welt der Mikroskopie
einzutauchen.
In der umfangreichen Sammlung stehen aktuell rund 400
digitale Präparate zur Verfügung, die zum Erkunden und
Untersuchen einladen – von A wie Ananas bis Z wie Zunderschwamm.
Interessierte können sich die Aufnahmen der Tiere, Pflanzen und
Mikroorganismen direkt in ihrem Browser ansehen und
hineinzoomen, um kleinste Strukturen sichtbar zu machen.
Ergänzt werden die Aufnahmen durch umfangreiche Informationen zu
den erkennbaren Strukturen und zur Aufnahme- sowie
Präparationstechnik.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Inhalte stehen als offene
Bildungsmaterialien (OER) unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 zu Verfügung. Dies
ermöglicht es die Inhalte, unter Beachtung der Lizenzbedingungen,
beispielsweise auch im Studium oder Schulunterricht einzusetzen.
Weiternutzung ausdrücklich erlaubt!
Bildnachweise: Aufnahme eines Wasserflohs (Daphnia pulex)
via UDE BioSLiDES unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Das Bildmaterial stammt von
Dr. Michael Kloster, UDE BioSLiDES, Universität Duisburg-Essen,
Deutschland.
Vor einigen Wochen wurde im Artikel „KI
und Urheberrecht” die Frage beleuchtet, ob der Output aus
KI-Anwendungen als OER verwendet werden darf und konnte diese Frage mit
einem „Ja” beantworten.
Aber wie sieht es mit dem Input aus?
Arbeitserleichterung:Textanalyse und Literaturrecherche mit KI
Nicht immer beschränkt sich die Nutzung generativer KI darauf, durch
Aufträge einen Text oder ein Bild neu zu generieren. Eine häufige
Anwendung besteht darin, bereits vorhandene Texte in die KI hochzuladen,
um eine Zusammenfassung oder Auswertung zu erhalten. So kann man sich
beispielsweise bei der Literaturrecherche viel Zeit sparen, indem man
Dokumente in Programme wie „AskYourPDF” lädt und dann gezielte Fragen zu dem
Material stellt. Statt alle Texte zu lesen, siebt man mit Unterstützung
der KI irrelevante Publikationen aus, ohne viel Zeitaufwand. Aber ist
das rechtlich erlaubt?
Mit dem Hochladen von Dateien in ein KI-Programm wird dieses in der
Regel trainiert. Das heißt, es nutzt die Daten, um seine Algorithmen
immer feiner zu justieren. Was aber, wenn ich nicht Urheber*in der Daten
bin? Dürfen fremde Texte in KI-Tools hochgeladen werden?
Die Antwort gibt uns das Urheberrechtsgesetz.
Text-Input
in die KI laut UrHG
§ 44b
UrhG befasst sich mit Text und Data Mining, also der automatisierten
Analyse digitaler Werke. Er besagt, dass die Verwendung digitaler oder
digitalisierter Werke in KI-Anwendungen dann erlaubt ist, wenn diese
rechtmäßig zugänglich sind. Sie sind zu löschen, wenn sie nicht mehr
benötigt werden.
„Rechtmäßig zugänglich” bedeutet, dass der Zugriff darauf rechtlich
erlaubt ist. Das trifft im Grunde auf alle im Internet frei verfügbaren
Daten zu, aber auch auf Texte, die beispielsweise eingescannt werden.
Eine offene Lizenz ist keine Voraussetzung für die Verwendung nach § 44b
UrhG. Urheber*innen können dieser Nutzung allerdings aktiv
widersprechen. Der Widerspruch muss zwingend in maschinenlesbarer Form
vorliegen.
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage stellt also das „Füttern” von KI
mit fremden Texten kein rechtliches Problem dar. Eine Evaluation des
aktuellen Urheberrechts auf europäischer Ebene soll es ab 2026 geben
(vgl. BMJ, 2024). Die Ergebnisse werden zeigen, ob es in Zukunft engere
Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke geben muss
oder nicht.
Eine
Lizenz an eigenem Material anbringen – aber wie?
Wenn Sie Lehr-Lernmaterialien erstellt haben und diese gerne als OER
veröffentlichen möchten, bringen Sie einen Lizenzhinweis an ihrem
Material an. Durch diesen Hinweis wissen Nutzer*innen Ihrer Materialien,
unter welcher Creative-Commons-Lizenz das Werk steht und was sie genau
damit machen dürfen.
Alle
wichtigen Infos auf einen Blick: TULLUBA
Idealerweise gestalten Sie diesen Hinweis direkt als Zitiervorschlag
und liefern so übersichtlich alle Angaben mit, die andere Lehrende
machen müssen, wenn sie Ihr Material nachnutzen möchten. Diese Angaben
können mit dem Kürzel TULLUBA abgebildet werden. Dies
steht für: Titel – Urheber*in –
Lizenz – Link zur Lizenz –
Ursprungsort (Link zum Material) –
Bearbeitung (falls das eigene Werk auf einem anderen
aufbaut) – Ausnahmen (falls Bestandteile des Werks aus
der Lizenz ausgenommen werden müssen).
Der Lizenzhinweis sollte gut sichtbar sein. Bei
Videos bietet es sich z.B. an, den Hinweis auf die Lizenz direkt am
Anfang des Videos zu integrieren, damit Nachnutzende sofort erkennen
können, was sie mit dem Video machen dürfen. Genauer erklärt wird das im
Beitrag Platzierung
von Lizenzhinweisen.
Können aufgrund des Materialtyps keine anklickbaren Verlinkungen
hinterlegt werden (z.B. bei Videos), so müssen die Links
komplett ausgeschrieben werden.
Für den Link zur Lizenz wählen Sie den direkten Link zum
Lizenzvertrag (legalcode), d.h. nicht die ebenfalls
von Creative Commons bereitgestellte Kurzfassung für Laien („Commons
Deed”).
Logos von Dritten müssen Sie immer aus der Lizenz
ausnehmen.
Auch alle Zitate, die Sie im Rahmen des Zitatrechts
(§ 51 UrhG) in Ihr Material eingefügt haben, müssen Sie aus der Lizenz
ausnehmen.
Sind in Ihrem Material Bestandteile enthalten, die unter einer
anderen Lizenz stehen als das Gesamtwerk, müssen Sie mit einer
Ausschlussklausel darauf hinweisen, z.B. in der Form
„sofern nicht anders an einzelnen Inhalten angegeben”.
Beispiele
für Lizenzhinweise
Beispiel für einen Lizenzhinweis zu einem Video:
„Das didaktische Sechseck” (https://av.tib.eu/media/65256) von
Service-Center für gutes Lehren und Lernen, HHU Düsseldorf, ist
lizenziert unter CC BY-SA 4.0
(https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode).
Beispiel für einen Lizenzhinweis zu einem
Word/PDF-Dokument:
„Webseiten barrierearm
gestalten” von Michelle Richter und Elisabeth Scherer für
Service-Center für gutes Lehren und Lernen, HHU Düsseldorf, ist
lizenziert unter CC BY 4.0. Ausgenommen aus der CC-BY-Lizenz sind
alle Logos.
Die von 2016 bis 2022 durch das Ministerium für Kultur und
Wissenschaft NRW geförderte Maßnahme digiFellwos: Fellowships für
Innovationen in der digitalen Hochschullehre wurde bis 2019 in
Kooperation mit dem Stifterverband
durchgeführt und von 2020 bis 2022 von den Hochschulen selbst vergeben.
Seitdem erhielten alle förderfähigen Hochschulen in NRW jährlich je
50.000 € zur Förderung eines Projektes eines oder mehrerer
Lehrenden.
Viele der entstandenen Materialien wurden als OER veröffentlicht.
Hier finden Sie eine nach Fächern sortierte Liste der Projekte. Wenn Sie Interesse an
einem Projekt und seinen Lehr-Lernmaterialien haben, gibt es folgende
Möglichkeiten der Suche:
Folgen Sie den Verlinkungen in der oben genannten Liste, so finden
Sie Ansprechpersonen.
Versuchen Sie, das Projekt zu googeln, eventuell existiert eine
eigene Webseite.
Suchen Sie die Lehrmaterialien über ORCA.nrw oder OERSI (was sie komfortabler finden, es handelt sich um
die selbe Datenbasis).
Beispiele für nachnutzbare Lehr-Lernmaterialien aus der
digiFellow-Förderlinie: